Rastatt (pm/lk) – Elektrotretroller versprechen Flexibilität und Spaß, und sie sollen eine Mobilitätsalternative zum Auto für Kurzstrecken darstellen. Ab sofort stehen auch in Rastatt 100 dieser Elektro-Fahrzeuge zum Leihen im bereit. Die E-Roller, auch E-Scooter genannt, können in der gesamten Kernstadt auf all jenen Wegen genutzt werden, die auch für Fahrräder vorgesehen sind. Davon ausgenommen sind etwa der Murgdamm oder Parkanlagen wie etwa der Schlosspark.
Die E-Roller stehen auf öffentlichen Verkehrsflächen, vorwiegend auf Gehwegen zum Ausleihen bereit. Feste Standorte sind dabei weder für die Ausleihe noch für die Rückgabe vorgesehen. Auf privaten Grundstücken dürfen sie nicht abgestellt werden. Zudem gibt es definierte Parkverbotszonen, die in der App des Anbieters ersichtlich sind. Bird wird zudem regelmäßig die E-Roller einsammeln und im Stadtgebiet wieder verteilen und aufzustellen. Zudem will Bird dafür sorgen, dass keine großen Zusammenballungen an E-Rollern von mehr als zehn Stück an einem Ort entstehen.
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind sie verboten. Wer das Stadtgebiet verlässt, wird per App vom Anbieter informiert. Außerhalb des definierten Bereichs dürfen die E-Fahrzeuge zwar genutzt, nicht aber geparkt werden. Die Gesamtlaufzeit eines vollgeladenen E-Rollers beträgt laut Anbieter rund 50 bis 60 Kilometer.
Wer sich ein solches Fahrzeug ausleihen will, muss volljährig sein und vor der ersten Fahrt ein Training mit Sicherheitshinweisen und Verhaltensregeln in der App absolvieren. Das Tragen eines Helms wird empfohlen, eine Helmpflicht besteht hingegen nicht. Für Elektroroller-Fahrer gelten zudem dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.