Rastatt (svs/pm) – Monika Müller ist seit vergangenem Jahr neue Oberbürgermeisterin in Rastatt. Doch eine Bürgerin hatte dagegen geklagt. Bei der Wahl sei nicht alles rechtens abgelaufen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen. Die OB-Wahl in Rastatt muss also nicht wiederholt werden.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat auf die mündliche Verhandlung am 23. April 2024 die Klage einer Rastatter Bürgerin gegen die Oberbürgermeister-Stichwahl vom 15. Oktober 2023 zurückgewiesen. Das Gericht hatte einen ganzen Tag lang zur Sache verhandelt, mehrere Zeugen vernommen und die Verletzung des Neutralitätsgebots und der Plakatierungsregeln im Wahlkampf mit den Verfahrensbeteiligten diskutiert. Ein Wahlfehler, der das Ergebnis der Stichwahl beeinflusst haben könnte, konnte jedoch nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden – dies zeigt der Tenor der am 24. April 2024 bekanntgegebenen Entscheidung.
Die Stadtverwaltung freut sich sehr darüber, dass die Gültigkeit der Wahl vom 15. Oktober 2023 nun gerichtlich bestätigt wurde und hofft, dass diese Entscheidung das Vertrauen der Rastatter Bürger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der mit der Wahldurchführung betrauten Organe stärkt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung wurde im Urteil allerdings nicht zugelassen.