Rastatt (pm/lk) – Die Außenbewirtung in Rastatt soll während Corona auch im Winter möglich sein. Darum genehmigt die Stadt jetzt auf Antrag Zelte und Heizstrahler für Gastronomiebetriebe.
Die lang andauernde Corona-Pandemie ist gerade für die Gastronomie mit großen finanziellen Einbußen und logistischen Herausforderungen verbunden. Um Rastatts Gaststätten, Restaurants und Cafés bestmöglich in diesen Krisenzeiten zu unterstützen und auch im Winter eine erweiterte Außenbewirtung auf öffentlichen Flächen zu ermöglichen, genehmigt die Stadt ab sofort auf Antrag das Aufstellen von Zelten sowie Heizöfen und -pilzen.
Gastronomiebetriebe, die eine Winter-Außenbewirtung mit Zelten planen, sollten sich mit dem Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten in Verbindung setzen. Im Einzelfall besprochen werden müssen die Größe der Zelte (maximal 70 Quadratmeter sind möglich), die Möblierung sowie technische und sicherheitsrelevante Fragen. Der formlose Antrag und die Sondernutzungserlaubnisse sind bis Ende 2020 gebührenfrei, wie vom Gemeinderat am 29. Juni beschlossen. Eine Verlängerung der Regelung ist seitens der Stadt geplant.
Auch andere Städte und Gemeinden, wie beispielsweise Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart oder Ettlingen, haben den Einsatz von Heizstrahlern bereits genehmigt. Der Einsatz ist aber umstritten, da elektrische Heizpilze einen hohen CO2-Verbrauch haben. Aber auch der Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, hat derzeit keine Einwände gegen einen zeitlich begrenzten Betrieb: „Für eine Übergangszeit – etwa bis es einen Corona-Impfstoff für die breite Bevölkerung gibt – ist der Einsatz von Heizpilzen vertretbar. Wir müssen abwägen: Gehen wir in die Lokale und vergrößern das Risiko einer Ansteckung? Oder bleiben wir länger draußen, als wir das normalerweise könnten, und nehmen die elektrischen Heizstrahler?“
https://www.die-neue-welle.de/corona-tipp/karlsruhe-und-pforzheim-erlauben-heizpilze-fuer-gastronomen