Rastatt (pm/jb) – Ab Sonntag, den 1. Oktober können sich Rastatter die Schlagraum, Brennholz in langer Form oder Sterholz aus dem Stadtwald erwerben wollen bei den Technischen Betrieben der Stadt Rastatt und den jeweiligen Ortsverwaltungen anmelden.
Bewohner der Kernstadt werden gebeten, sich per E-Mail an den Kundenbereich Forst der Stadt Rastatt zu wenden unter brennholz@rastatt.de. Die telefonische Anmeldung ist ebenfalls möglich unter 07222 972-6565. Bewohner der Ortsteile melden sich bei der für sie zuständigen Ortsverwaltung an. Neu gibt es zudem für alle die Möglichkeit, sich digital für Brennholz anzumelden über die städtische Website unter www.rastatt.de/brennholz. Der Anmeldelink wird ebenfalls ab dem 1. Oktober freigeschaltet und ist bis zum 31. Oktober verfügbar.
Der städtische Forst will mit dem Verkauf von Brennholz die Versorgungssicherheit gewährleisten. Spitzenwerte in der Bereitstellung wurden im vergangenen Winter aufgrund der befürchteten Engpässe bei der Verfügbarkeit fossiler Energieträger erreicht. Um zukünftig eine nachhaltige Bereitstellung aller Brennholzsortimente zu sichern, muss deshalb in der kommenden Saison das Angebot an Hartlaub-Brennholz und Sterholz nochmals begrenzt werden (sechs Ster pro Haushalt). Weichlaub-Brennholz steht in ausreichenden Mengen zur Verfügung. Grundsätzlich gilt also auch in diesem Winter, dass alle Bürgerinnen und Bürger mit den benötigten Brennholzmengen rechnen können. Die Abgabe von Brennholz in langer Form erfolgt je nach Stand der Arbeiten im Stadtwald und kann sich bei ungünstigen Witterungsverhältnissen bis ins Frühjahr 2024 ziehen.
Brennholz in langer Form (Hartholz) kostet 77 Euro pro Festmeter, das entspricht 54 Euro pro Ster. Langes Brennholz als Weichholz kostet 54 Euro pro Festmeter (38 Euro pro Ster). Sterholz hart liegt bei 96 Euro pro Ster, Sterholz weich bei 69 Euro pro Ster. Schlagraum gemischt gibt es, soweit verfügbar, für 84 Euro. Die Brennholzmenge beträgt etwa sechs Ster. Um den Mengenbedarf beim langen Brennholz (Hart- und Weichlaubholz) decken zu können, werden auch Stämme mit größeren Durchmessern verkauft. Abrechnungsgrundlage ist immer der Festmeterpreis.