Region (dpa/jal) – Um Raser konsequenter zur Kasse zu bitten, sollen Zoll und Polizei in der Schweiz und Deutschland enger zusammenarbeiten. «Aktuell ist es so, dass Temposünder oder Falschparker aus Deutschland, die ihr Bußgeld in der Schweiz nicht bezahlen, vor allem bei Wiedereinreise mit Problemen rechnen mussten», erklärte ein Sprecher des ADAC. Dies solle sich mit einem neuen Gesetz ändern.
Das Gesetz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz soll laut Baden-Württembergs Justizministerium im kommenden Jahr in Kraft treten. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Beschlossen wurde es am 19. Oktober im Bundestag. «Vergleichbare Regelungen waren auch schon im alten, bislang geltenden Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 enthalten, jedoch nie in Kraft gesetzt worden», sagte eine Sprecherin des Justizministeriums.
Voraussetzungen für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist laut Ministerium, dass die verhängte Geldsanktion mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen muss. «Bußgelder sind in der Schweiz generell teurer als hierzulande», sagte der ADAC-Sprecher. So koste eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h in der Schweiz ab 180 Euro. In Deutschland würden dafür ab 60 Euro fällig. «Auch wer falsch parkt, riskiert eine Strafe ab 40 Euro. In Deutschland kostet ein Parkverstoß ab 10 Euro.» Die zentrale Bewilligungsbehörde für die Bußgeldverfahren aus der Schweiz soll das Bundesamt für Justiz in Bonn werden. Laut Justizministerium werden deutschlandweit für das Jahr 2024 etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für Bußgeldvollstreckungen erwartet. Ab dem Jahr 2025 werden 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuche prognostiziert.