Horb/Rottweil (dpa/lk) – Ein Geschäftsmann aus Horb wird im Jahr 2018 getötet. Wer ihn umgebracht hat, bleibt auch nach dem Urteil vom Januar 2020 ungewiss. Doch der Bundesgerichtshof gibt sich nicht zufrieden und ordnet eine neue Verhandlung an.
Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar im Kreis Freudenstadt vor drei Jahren wird heute komplett neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte ein Urteil des Landgerichts Rottweil in allen Punkten aufgehoben und der Revision mehrerer Beteiligter stattgegeben. Die zweite Schwurgerichtskammer des Rottweiler Gerichts muss den ganzen Komplex mitsamt Beweiserhebung neu führen. Angesetzt sind 19 Verhandlungstage bis Ende März. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei zur Tatzeit 27 Jahre und 32 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftlich begangene räuberische Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord vor.
In dem Fall geht es um den Tod eines wohlhabenden Geschäftsmannes. Der alleinstehende 57-Jährige war im November 2018 in seinem Haus überwältigt, bedroht und um 3.000 Euro erpresst worden. Zunächst war nur einer der beiden Männer in dem Haus gewesen, danach kam der spätere Hauptangeklagte, ein Bekannter des Opfers, dazu. Danach wurde der lungenkranke 57-Jährige erwürgt. Von wem der beiden mutmaßlichen Täter, konnte das Gericht seinerzeit jedoch nicht zweifelsfrei feststellen. Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wurden die beiden Anfang 2020 wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
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