Horb/Rottweil (dpa/lk) – Ein Geschäftsmann aus Horb wird im Jahr 2018 getötet. Doch wer ihn umgebracht hat, bleibt auch nach dem Urteil vom Januar 2020 ungewiss. Der Bundesgerichtshof gab sich damit nicht zufrieden und ordnete eine neue Verhandlung an. Erneut stehen zwei Männer vor Gericht.
Im Fall des gewaltsamen Todes eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar im Kreis Freudenstadt hat die Neuauflage des Prozesses gegen zwei Angeklagte begonnen. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin verlas das Rottweiler Landgericht am Dienstag zunächst die Anklage und das Urteil zu dem Fall durch den Bundesgerichtshof.
Der BGH in Karlsruhe hatte nämlich ein Urteil des Landgerichts in allen Punkten aufgehoben und der Revision mehrerer Beteiligter stattgegeben. Die zweite Schwurgerichtskammer des Rottweiler Gerichts muss nun den ganzen Komplex mitsamt Beweiserhebung neu führen. Angesetzt sind 19 Verhandlungstage bis Ende März. Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei zur Tatzeit 27 Jahre und 32 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftlich begangene räuberische Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord vor.
In dem Fall geht es um den Tod eines wohlhabenden Geschäftsmannes. Der alleinstehende 57-Jährige war im November 2018 in seinem Haus überwältigt, bedroht und um 3.000 Euro erpresst worden. Zunächst war nur einer der beiden Männer in dem Haus gewesen, danach kam der spätere Hauptangeklagte, ein Bekannter des Opfers, dazu. Danach wurde der lungenkranke 57-Jährige erwürgt. Von wem der beiden mutmaßlichen Täter, konnte das Gericht seinerzeit nicht zweifelsfrei feststellen. Die beiden wurden Anfang 2020 wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
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