Er sitzt derzeit wegen eines schon vor der Geiselnahme begangenen Raubdelikts erneut im Gefängnis. Einen Teil davon hatte er schon abgesessen; die Reststrafe war dann zur Bewährung ausgesetzt worden. Diese sogenannte Reststrafenaussetzung wurde nach Worten des Gerichtssprechers inzwischen widerrufen.
Prozess vor Jugendkammer
Da der Mann zur Tatzeit 20 war, gilt er als Heranwachsender. Der Prozess wird daher vor der Jugendkammer verhandelt. Ob der Angeklagte dann nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, hängt aber von der Einschätzung des Gerichts ab.