Rastatt (pm/cmk) Am Dienstag beginnt vor dem Amtsgericht – Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht – in Rastatt der Prozess gegen einen 23-jährigen Deutschen. Dem jungen Mann wird der sexuelle Missbrauch von Kindern über eine Online Plattform und Verbreitung pornographischer Schriften in sieben Fällen, sowie der Besitz von kinderpornographischen Schriften vorgeworfen.
Der Prozess beginnt am 12. November vor dem Amtsgericht Rastatt. Der Angeklagte, ein 23-jähriger Deutscher aus dem nördlichen Landkreis Rastatt, soll im Mai 2019 mehreren 11 bis 13-jährigen Mädchen über WhatsApp und den Chat eines Online-Spiels sexuelle Mitteilung und pornographische Bilder geschickt haben. Diese Handlung ist als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Außerdem muss er sich in diesem Zusammenhang wegen der Verbreitung pornographischer Schriften in sieben Fällen, sowie dem Besitz von kinderpornographischen Schriften verantworten.
Der Angeklagte ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Baden-Baden geständig und bereits wegen einschlägiger Straftaten vorbestraft. Er stehe bereits unter Führungsaufsicht. Der 23-Jährige sitzt seit dem 21. Mai 2019 in Untersuchungshaft.