Geiselnahme in Karlsruher Apotheke

Prozess gegen 21-Jährigen beginnt

05. Februar 2024 , 04:55 Uhr

Karlsruhe (pm/tk) – Der Apotheken-Geiselnehmer von Karlsruhe steht ab heute vor Gericht. Der 21-Jährige hatte vergangenen März eine Apotheke am Karlsruher Kongresszentrum überfallen und drei Menschen in seine Gewalt gebracht. Acht weitere Personen versteckten sich im hinteren Teil des Ladens. Nun steht er u.a. wegen erpresserischen Menschenraubes vorm Landgericht Karlsruhe.

Geiselnahme in Apotheke

Dem vorbestraften, 21-jährigen Deutschen wird vorgeworfen, am 10.03.2023 gegen 16:23 Uhr maskiert und mit einer geladenen Schreckschusswaffe in der Hand den Verkaufsraum der Congress-Apotheke in Karlsruhe betreten und sogleich zwei Schüsse abgegeben zu haben. Sodann soll der Angeklagte drei Personen unter Vorhalt der Schreckschusswaffe aus dem Verkaufsraum in einen Nebenraum der Apotheke beordert und dort festgehalten haben. Einer dieser drei Personen gelang kurz darauf die Flucht. Weitere acht Personen befanden sich im hinteren Bereich der Apotheke.

7 Millionen Euro Lösegeld

Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte eine Geldzahlung in Höhe von sieben Millionen Euro sowie zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich einen Gesprächskontakt mit einer Person aus seinem Umfeld gefordert haben. Für den Fall der Nichterfüllung soll er in Aussicht gestellt haben, Geiseln zu töten. Nachdem gegen 21:06 Uhr mehrere Schüsse aus der Apotheke zu vernehmen waren, stürmten Beamte des Spezialeinsatzkommandos der Polizei Baden-Württemberg das Ladengebäude. Hierbei gelang es, die Geiseln körperlich unverletzt zu befreien und den Angeklagten widerstandslos festzunehmen.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Im Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Karlsruhe ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Die Richter folgten damit zum Auftakt des Prozesses einem Antrag des Verteidigers. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch 20 Jahre alt war, gilt er als Heranwachsender. Der Prozess wird daher vor der Jugendkammer verhandelt. Ob er letztlich nach Jugend- oder doch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, hängt von der Einschätzung des Gerichts ab.

 

 

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