Baden-Baden (pol/jal) – Ein Hotelgast wurde am Mittwochabend Opfer einer neuartigen Betrugsmasche.
Offenbar hatte die Frau ihren Wagen bis etwa 20 Uhr am Marktplatz geparkt und wollte die Parkgebühr über den Scan eines am Parkautomaten angebrachte QR-Codes begleichen. Später stellte die Frau fest, dass ihr Konto mit 2.000 Euro belastet wurde. Da sie sich diese Abbuchung nicht erklären konnte, überprüfte sie den Parkautomaten erneut und stellte hierbei fest, dass der ursprüngliche QR-Code mit einem in betrügerischer Absicht angebrachten zweiten QR-Code überklebt wurde. Die ersten Ermittlungen der Beamten des Polizeipostens Baden-Baden-Mitte ergaben, dass an zwei weiteren Parkautomaten in der Friedhofstraße sowie am „Alten Bahnhof“ falsche QR-Codes aufgeklebt wurden. Ob es hierbei zu Schadenseintritten kam, ist noch unklar. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
– Aufmerksam sein: Scannen Sie den QR-Code nicht ungeprüft, wenn
Sie Zahlungsdaten eingeben sollen. Prüfen Sie unbedingt die
Internetadresse, ob es sich um die Adresse Ihrer Hausbank
handelt.
– Inhalte nicht automatisch öffnen: Schalten Sie, wenn möglich,
die Funktion für ein sofortiges Öffnen eines gelesenen QR-Codes
die Quelle im Ausland, kann das ein Indiz auf einen schadhaften
QR-Code sein (beispielsweise „.ru“). Auch bei Shortlinks ist
Vorsicht geboten, da das eigentliche Ziel des Links nicht
angezeigt wird.
– Bank kontaktieren: Haben Sie Zweifel, dass der QR-Code echt ist?
Kontaktieren sie Ihre Bank.
– Allgemeine Formulierungen: Seien Sie vorsichtig, wenn in einem
Brief eine allgemeine Anrede („Sehr geehrte Kontoinhaberin, sehr
geehrter Kontoinhaber“) verwendet wird.
– QR-Code überklebt: Ist der QR-Code an einer Ladesäule
möglicherweise überklebt, scannen Sie ihn nicht. Verfügt zum
Beispiel eine Ladesäule über ein Display, sollte der Code von
dort gescannt werden.