Karlsruhe (pol/mt) – Die Polizei hat in zwei Geschäften in der Karlsruher Innenstadt verbotene Cannabisprodukte sichergestellt. Grund für die Kontrolle waren mehrere Hinweise, die vor kurzem eingegangen waren.
Mehrere hundert Gramm CBD-Blüten und über einhundert konsumfertige Joints mit mutmaßlichem THC-Gehalt haben die Beamten in den Geschäften gefunden. Gegen die betroffenen Ladenbetreiber wurden jetzt Ermittlungen eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe weisen darauf hin, dass der Umgang mit Produkten, die Cannabispflanzen oder -pflanzenteile enthalten und offensichtlich dem Konsum zu Rauschzwecken dienen, strafrechtlich nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten ist. Das gilt insbesondere auch für den Verkauf, Kauf und Besitz solcher Cannabidiol (CBD)-Produkte, die aus getrockneten Cannabisblüten, Cannabispflanzen oder Cannabispflanzenteilen bestehen und nach ihrer Art zum menschlichen Konsum und zur Erzielung von Rauschzuständen gedacht sind.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Produkte – wie z.B. Blüten, Tabak oder konsumfertige Joints – tatsächlich mehr oder weniger als 0,2 Prozent von dem berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Soweit Apotheken oder Händler mit CBD-Produkten wie Ölen, Seifen oder Cremes mit dem Wirkstoff CBD werben, fallen solche verarbeiteten Produkte dagegen grundsätzlich nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes.