Pforzheim (pm/lk) – Die baden-württembergische Landesregierung hat ganztägige Ausgangsbeschränkungen bereits ab dem morgigen Samstag angekündigt. Damit wurde für das gesamte Bundesland genau das beschlossen, was das Land bereits gestern für Pforzheim erlassen hatte, was die Stadt aber aufgrund einer ebenfalls gestern erfolgten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht in einer Allgemeinverfügung umsetzen durfte.
„Inhaltlich handelt es sich bei den Landesmaßnahmen – heute wie gestern – leider um reine Symbolpolitik“, urteilt Oberbürgermeister Peter Boch enttäuscht. „Ganztägige Ausgangsbeschränkungen – mit weitgehenden Ausnahmen, zum Beispiel fürs Shoppen, werden nicht ausreichen, um die dramatischen Herausforderungen zu meistern, vor denen wir alle stehen.“ Was jetzt notwendig sei, „ist ein wirklich harter Lockdown fürs ganze Land und das schließt Geschäftsschließungen leider mit ein.“ Diese Forderung habe er in einem ansonsten konstruktiven Telefongespräch mit Landessozialminister Manfred Lucha nochmals bekräftigt.
Auch der Ministerpräsident hatte in seiner Pressekonferenz nicht in Abrede gestellt, dass es zu Einzelhandelsschließungen – mit Ausnahme der Nahversorgung – kommen könnte, dabei aber auf ein einheitliches Vorgehen in Deutschland verwiesen. Am Sonntag soll eine weitere Konferenz der 16 Bundesländer mit der Bundeskanzlerin stattfinden. „Ich hoffe, dass es dann endlich zu dem von mir geforderten harten Schnitt kommt“, so der Rathauschef. Die Lage sei in Deutschland, in Baden-Württemberg und ganz besonders in Pforzheim ausgesprochen ernst. „Man kann sagen: Wir sind in einer krisenhaften Situation.“
Die Stadt Pforzheim war gestern vom Land Baden-Württemberg per Erlass angewiesen worden, auf dem Wege einer Allgemeinverfügung schnellstmöglich ganztägige Ausgangsbeschränkungen zu verkünden. Parallel dazu erging eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die aber genau das unmöglich machte. Ausgangsbeschränkungen würden „die Grenzen für den Erlass einer Allgemeinverfügung“ wohl überschreiten, so der Tenor einer Pressemitteilung des VG Karlsruhe. „Eine Allgemeinverfügung müsse einen hinreichend – beispielsweise räumlich und zeitlich – abgegrenzten Sachverhalt regeln, wohingegen allgemeinere Regelungen in Form von Rechtsnormen ergehen müssten“, heißt es dort weiter. In diesem Zusammenhang stellt der Oberbürgermeister nochmals klar: „Daher können wir auch keinen harten Lockdown für Pforzheim per Allgemeinverfügung anordnen. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe erst gestern in einem Urteil ganz klar festgestellt.“
In seiner heutigen Videobotschaft appelliert der OB erneut, dass jede und jeder Einzelne dazu beitragen müsse, die Infektionszahlen zu senken. „Wir kennen die AHA-A-Regeln. Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen und Corona-App nutzen. Wir alle wissen, dass wir unsere Kontakte auf das absolut notwendige Minimum reduzieren sollten.“ Dafür brauche es keine Anordnungen, das könne jeder selbst für sich entscheiden. „Wenn uns diese gemeinsame Kraftanstrengung gelingt, dann werden auch die Infektionszahlen wieder sinken. Davon bin ich überzeugt.“ Er möchte auch all denjenigen danken, die sich schon sehr vorbildhaft an alle Regeln halten. „Das ist der überwiegende Teil der Bevölkerung. Dennoch gibt es immer noch zu viele, die das noch nicht tun“, so der Rathauschef.
Unabhängig von den heute angekündigten Regeln gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung der Stadt Pforzheim und des Gesundheitsamts vom 04. Dezember mit der Testpflicht für Pflegekräfte, mit den Besuchsvorschriften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und mit der strikten Maskenpflicht in der Innenstadt. Das bisherige Alkoholausschankverbot in den Nachtstunden soll nach Angaben des Landes auf den ganzen Tag ausgeweitet und um ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum erweitert werden.