Pforzheim (pm/tk) – Im Streit mit Abtreibungsgegnern legt die Stadt Pforzheim Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts ein. Es geht um die dünne Linie zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre.
Die Stadt Pforzheim legt Beschwerde gegen „die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsgerichtshofurteil zu den Demonstrationen vor dem Eingangsbereich von „Pro Familia“ ein und beantragt gleichzeitig, die Revision zuzulassen“ Hinter diesem komplizierten Satz liegt eine ebenso schwierige Geschichte: Abtreibungsgegner veranstalten regelmäßig mehrtägige Mahnwachen vor der Beratungsstelle von „ProFamilia“. Um die Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind und sich nun über Möglichkeiten wie Abtreibung informieren wollen, nicht auch noch zusätzlich emotional zu belasten, hat die Stadt ein Verbot erlassen. Die Abtreibungsgegner dürfen nicht mehr in Sichtweite der Beratungsstelle demonstrieren.
Dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim wieder kassiert und sogar eine Revision gegen das Urteil untersagt. „Für alle Frauen, die Hilfe bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle suchen, war diese Entscheidung des Gerichts ein harter Schlag. Für uns war daher klar, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, gegen dieses Urteil vorzugehen“, sagt Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher. Die Entscheidung des VGH zeige deutlich, dass jetzt der Bundesgesetzgeber gefragt sei. „Wir appellieren dringend an den Gesetzgeber, derartige Versammlungen vor Beratungsstellen zu verhindern. Wir würden uns hier eine klarere Regelung für alle Beteiligten wünschen.“