Pforzheim (pol/dk) – Obwohl immer wieder darüber aufgeklärt wird passiert es immer noch. Nach einem Schockanruf hat ein Mann am Montag völlig Fremden einen Goldbarren übergeben.
Fake-Geschichte als Vorwand
Nach den bisherigen Erkenntnissen erhielt ein Mann aus Ispringen am Montag gegen 12:30 Uhr einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Dem Mann wurde mitgeteilt, eine nahe Verwandte habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe für die Verwandte sei durch die Frau eine Kaution zu bezahlen.
Übergibt Golbarren am Friedhof
In der Folge übergab dieser im Bereich des Hauptfriedhofs in Pforzheim einen Goldbarren im höheren fünfstelligen Eurobetrag an einen bislang unbekannten Mann.
Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, welche die Übergabe des Geldes möglicherweise beobachtet haben, oder Hinweisgeber sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.
Hinweise der Polizei
- Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.
- Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B. Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft, vermitteln eine trügerische Sicherheit.
- In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte Verfahrensweise „gegen Kaution auf freien Fuß“ nicht! Von Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitetwurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.