Pforzheim/Stuttgart (dpa/lsw) – Der baden-württembergische AfD-Fraktionschef Bernd Gögel hat wegen Schwarzarbeitsvorwürfen einen Strafbefehl erhalten. Doch er hat schon Einspruch eingelegt.
Pforzheim/Stuttgart (dpa/lsw) – Der baden-württembergische AfD-Fraktionschef Bernd Gögel hat wegen Schwarzarbeitsvorwürfen einen Strafbefehl erhalten. Doch er hat schon Einspruch eingelegt.
Das Amtsgericht Pforzheim verhängte wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in elf Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 195 Euro, wie ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Montag bestätigte. Das wären insgesamt 27 300 Euro. Gögel wäre vorbestraft, wenn er den Strafbefehl annehmen würde. Ein Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag sagte jedoch, Gögel habe Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Damit dürfte es zu einem Prozess kommen.
Der 67-jährige Gögel wollte bisher zu den Vorwürfen nicht konkret Stellung nehmen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele. Von 2003 an war er selbstständiger Speditionskaufmann und Geschäftsführer in Sulz am Neckar, wie aus seinem Lebenslauf auf dem Internetauftritt des Landtags hervorgeht. Der Betrieb der Spedition sei 2017 eingestellt worden, hatte der Fraktionssprecher erklärt. Der Ständige Ausschuss des Landtags hatte dem Vernehmen nach im September 2022 beschlossen, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben.