Baden-Baden (dpa/lk) – Der Vergewaltigungsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Gruppenleiter in Baden-Baden muss neu aufgerollt werden.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Baden-Badener Landgerichts wegen seiner Ansicht nach erheblicher Rechtsfehler kassiert. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts den Prozess neu führen, wie das oberste deutsche Strafgericht in seiner Entscheidung vom 30. Juni vorgibt, die erst jetzt veröffentlicht wurde. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.
Der heute 65 Jahre alte frühere Gruppenleiter war Ende Dezember vergangenen Jahres wegen Anstiftung zur Vergewaltigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter hatten ihn für schuldig befunden, vor mehr als 30 Jahren minderjährige Pfadfinder zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchens genötigt zu haben. Auch weitere Taten waren dem Mann vorgeworfen worden, die aber wegen Verjährung nicht mehr angeklagt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf die Revision verzichtet.
Der 1. BGH-Strafsenat kritisierte in seiner Entscheidung einen „durchgreifenden Erörterungsmangel bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin“. Die Erwägungen des Landgerichts hätten sich als „rechtlich durchgreifend bedenklich“ erwiesen. Stehe Aussage gegen Aussage, dann müsse die Kammer des Landgerichts ihre Überzeugungsbildung auf besondere Weise begründen. Sie habe sich dabei aber allein auf die Angaben der Geschädigten gestützt, die sich im Laufe des Prozesses als nicht vollständig erwiesen hätten.
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