Rastatt (pm/lk) – Das fürs Oster-Wochenende vorhergesagte schöne Wetter wird auch viele Bürger in Rastatt ins Freie locken. Damit der Aufenthalt draußen ohne gesundheitliche Konsequenzen bleibt, appelliert die Stadt Rastatt, die coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln unbedingt einzuhalten und die Kontaktbeschränkungen ernst zu nehmen.
Stark frequentierte Orte und Gruppenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Die Stadt weist in dem Zusammenhang auf die aktuelle Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes hin, nach der in den Fußgängerbereichen der Innenstadt und an der Rheinpromenade in Plittersdorf auch am Oster-Wochenende eine verschärfte Maskenpflicht besteht – unabhängig davon, ob ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt tagsüber und endet um 21 Uhr. Radfahrende sind nicht verpflichtet, eine Maske zu tragen. Zu beachten ist weiterhin die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh, die vom Gesundheitsamt ebenfalls als Allgemeinverfügung erlassen wurde. Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei werden während des gesamten Wochenendes unterwegs sein und die Einhaltung der Regeln kontrollieren.
Rastatts Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch bittet die Bürgerschaft um Verständnis und Rücksichtnahme: „Leider erleben wir jetzt bereits das zweite Osterfest im Zeichen der Corona-Pandemie“, so der OB. „Wir müssen auf Nähe, auf das Miteinander bei den Präsenz-Gottesdiensten und auf die fröhlichen Treffen am Osterfeuer verzichten. Nach wie vor ist der Corona-Inzidenzwert für Rastatt erschreckend hoch und das muss uns aufrütteln.“ Allerdings stehe in Rastatt ein breites Testangebot zur Verfügung. Testangebote gibt es im Kommunalen Testzentrum Reithalle und ganz neu auch im Testzentrum Ried in der Festhalle Ottersdorf. Diese sollten die Bürger in Anspruch nehmen – gerade wenn an Ostern Besuche bei den Großeltern anstehen.