Rastatt (dk) – Bei der Oberbürgermeister-Wahl in Rastatt kommt es zur Stichwahl. Nach dem ersten Wahlgang liegen Monika Müller (SPD) und Michael Gaska (parteilos) vorne und müssen nun in eine Stichwahl. Müssen dafür Wahlunterlagen neu beantragt werden? Wie ist es bei der Briefwahl. Alle Informationen gibt’s hier!
Erstmals zur OB-Wahl in Rastatt greift eine Neuerung im baden-württembergischen Kommunalwahlrecht: Erreicht im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, also 50 Prozent plus, dann kommt es zur Stichwahl. Statt eines zweiten Wahlgangs mit möglicherweise mehreren Kandidaten, kommen nun nur noch die zwei Bestplatzierten in die nächste Runde. Zur Stichwahl treten an Monika Müller, Dezernentin für den Bereich Soziales, Sport, Gesundheit und Klinikum in Wolfsburg, und Dr. Michael Gaska, Betriebswirt und Geschäftsführer in St. Gallen. Die beiden Kandidaten konnten bei der OB-Wahl am 24. September die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Müller erlangte 37,97 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, während für Gaska 30,81 Prozent der Wähler stimmten. Die Stichwahl ist notwendig, da keine/r der Kandidatinnen und Kandidaten bei der ersten Wahl mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten hatte.
Wählerinnen und Wähler, die im Wahllokal gewählt haben, haben ihre Wahlbenachrichtigung direkt bei der Stimmabgabe zurückerhalten. Diese muss bei der Stichwahl am 15. Oktober erneut ins Wahllokal mitgenommen werden. Bürgerinnen und Bürger, die am 24. September nicht gewählt haben, aber bei der Stichwahl ihre Stimme abgeben wollen, bringen ihre zuvor zugesandte Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl mit. Personen, die zwischen den beiden Wahlterminen wahlberechtigt werden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung von der Stadt für die Stichwahl.
Wer seine Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 24. September als auch für die Stichwahl am 15. Oktober beantragt hatte, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl nun automatisch zugesandt. Ansonsten müssten die Briefwahlunterlagen für den 15. Oktober erneut beantragt werden. Dies ist ab Dienstag, 26. September, auf verschiedenen Wegen möglich:
Insgesamt sind fünf Bewerber um die Nachfolge des scheidenden Rastatter Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch angetreten. Brigitta Lenhard von der CDU und Volker Kek von der AfD konnten bei der Abstimmung am Sonntag nur jeweils rund zwölf Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Thomas Hentschel von den Grünen landete abgeschlagen mit 7,5 Prozent auf dem letzten Platz.