Baden-Baden (lk) – Am heutigen Sonntag wählt Baden-Baden ein neues Stadtoberhaupt. Acht Kandidaten wollen Oberbürgermeister in der Kurstadt werden, darunter auch die amtierende Rathauschefin Margret Mergen. Doch sie bekommt ordentlich Konkurrenz. Wahlberechtigt sind in Baden-Baden rund 43.000 Bürgerinnen und Bürger.
Zwei Frauen und sieben Männer haben sich zur Oberbürgermeisterwahl in Baden-Baden beworben. Acht von ihnen sind offiziell zugelassen worden. Eine Kandidatur wurde abgelehnt, weil die Unterlagen nach Ansicht des Gemeindewahlausschusses nicht ausreichend waren.
Auch Baden-Badens amtierende Oberbürgermeisterin Margret Mergen von der CDU möchte weiterhin Rathauschefin in der Kurstadt bleiben. Mergen ist seit dem 10. Juni 2014 Oberbürgermeisterin in Baden-Baden. Zuvor war die 60-Jährige Erste Bürgermeisterin in Karlsruhe. In die Karlsruher Stadtverwaltung hatte Mergen bereits 1987 als Trainee angefangen.
Herausgefordert wird sie von ihrem Kollegen, Sozialbürgermeister Roland Kaiser, der für die Grünen antreten wird. Weitere Bewerber sind der FDP-Stadtrat Rolf Pilarski und der Muggensturmer Bürgermeister Dietmar Späth, der als parteiloser Kandidat antritt.
Darüber hinaus haben auch Peter Hank von der Partei Die Basis, sowie die parteilose Bettina Morlok ihren Hut in den Ring geworfen. Zur Wahl stellen wird sich auch Stefan Bäuerle aus Baden-Baden sowie Peter Görtzel aus Köln – über sie ist nichts Näheres bekannt.
Wie in Corona-Zeiten nicht anders zu erwarten, ist die Zahl der eingegangenen Briefwahlanträge groß. Bereits über 7.000 Wähler haben einen Antrag gestellt. In Baden-Baden gibt es 21 Briefwahlbezirke, außerdem 39 Urnenwahlbezirke. Insgesamt sind rund 600 Wahlhelfer im Einsatz, dazu weitere Verwaltungsmitarbeiter aus den Bereichen Wahlamt, IT und Stadtpressestelle.
Die Wahl zum Oberbürgermeister in Baden-Baden ist am 13. März. Wahlberechtigt sind in Baden-Baden rund 43.000 Bürgerinnen und Bürger. Wahlberechtigt sind alle Baden-Badener ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Das Wahlergebnis wird in den Wahllokalen am Wahlsonntag ab 18 Uhr öffentlich ausgezählt. Danach steht das vorläufige amtliche Endergebnis fest. Die Auszählung können Sie auch hier verfolgen.
Sollte im ersten Wahlgang keiner der acht Kandidaten die absolute Mehrheit von über 50 Prozent erreichen, wird es zwei Wochen später am 27. März einen zweiten Wahlgang geben. Im zweiten Wahlgang reicht dann eine einfache Mehrheit. Zwischen dem 14. und 16. März könnten dann sogar noch weitere Bewerbungen abgegeben werden. Bewerber, die im zweiten Wahlgang nicht mehr antreten wollen, können bis dahin ihre Bewerbung auch wieder zurückziehen.