Karlsruhe (dpa/lk) – So richtig steigt aktuell wohl niemand mehr bei den Corona-Beschränkungen durch. Zwar hat die Landesregierung angekündigt, bei der Anwendung der Corona-Notbremse in Hotspot-Regionen hart durchzugreifen. Trotzdem gibt es einige Kreise, die die Maßnahmen scheinbar aussitzen. Der Landkreis Karlsruhe liegt bereits seit geraumer Zeit über einer Inzidenz von 100, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung soll es trotzdem vorerst nicht geben.
Auf Nachfrage der neuen welle beim Gesundheitsamt des Landkreises erklärte ein Sprecher, dass aktuell keine nächtliche Ausgangsbeschränkung geplant sei. Allerdings werde auch nicht komplett ausgeschlossen, dass diese wieder notwendig werde. Der Inzidenzwert im Kreis ist derzeit anhaltend über der Grenze von 100, aber momentan stabil, wenn auch auf einem hohen Niveau. „Wir ziehen daher keine über die momentan geltende „Notbremse“ hinausgehenden Maßnahmen in Erwägung. Wir werden es daher wie bereits in der Vergangenheit handhaben, dass wir die Situation laufend bewerten und Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung einleiten, sofern diese eine weitere Verbesserung versprechen“, so der Sprecher. Trotz allem seien aktuell keine einheitlichen Regeln für Stadt- und Landkreis Karlsruhe möglich.
Die Landesregierung hatte gestern noch angekündigt, bei der Anwendung der Corona-Notbremse in Hotspot-Regionen im Zweifel hart durchgreifen. „Wenn wir den Eindruck haben sollten, dass die Notbremse vor Ort ausgesessen wird, werden wir als Land unter anderem mit klaren Weisungen einschreiten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Zuletzt hatte es mehrere Stadt- und Landkreise gegeben, die die Notbremse zunächst nicht konsequent umgesetzt hatte. Das müssen sie tun, wenn der Grenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche schon mehr als 3 Tage lang überschritten haben. Lucha sagte, die Notbremse gelte „ohne Wenn und Aber“.
Der Minister erklärte, die Regierung könne aus rechtlichen Gründen keine pauschale landesweite Regelung in Kraft setzen. Das komme nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr infrage. „Hier sind primär die Landräte gefordert, die Notbremse – sobald eine 7-Tages-Inzidenz von 100 drei Tage in Folge überschritten ist – mit entsprechenden Maßnahmen in Kraft zu setzen.“ Die Ausgangsbeschränkungen für einzelne Kreise seien aber nicht zwingend an die Inzidenz von 100 geknüpft, sondern als Ultima Ratio zu verstehen, wenn andere Maßnahmen der Notbremse nicht greifen, teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage des „Badischen Tagblatts“ mit. Die Entscheidungsgewalt über die Ausgangsbeschränkungen bleibe demnach bei den kreiseigenen Gesundheitsämtern, so ein Sprecher.
Ab Mittwoch greift jedoch im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt wieder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Beide Kreise liegen seit geraumer Zeit weit über einer Inzidenz von 100. Die eigene Wohnung darf mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur aus triftigen Gründen gestattet werden. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung ist bis zum 18. April befristet.
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