Baden-Baden (pm/tk) – Der Frühsommer in der Region zeigt sich heiß und trocken. Der ausbleibende Regen hat Folgen für die Pegelstände in Flüssen. Wegen Niedrigwasser in der Oos bittet die Stadt Baden-Baden kein Wasser mehr entnehmen.
Der Wasserstand der Oos geht immer weiter zurück und erreicht mittlerweile einen Wert von rund 22 Zentimeter am Pegel beim Aumattstadion. Zum Vergleich: Der langjährige Mittelwert beträgt eigentlich 47 Zentimeter. Die seit Anfang Mai ausbleibenden Niederschläge lassen den Wasserstand kontinuierlich zurückgehen. Eine geringe Wasserführung ist nicht nur in der Oos zu verzeichnen, auch im Eberbach in Haueneberstein und im Steinbach im Rebland fallen die Pegelstände. Kräftige, kurze Regenschauer haben keinen langfristigen Einfluss auf den Wasserstand des Mittelgebirgsbachs, der sich seinen Weg durch die Kurstadt bahnt.
Bei anhaltender Trockenheit steigt der Bedarf, heimische Gärten, Felder und Rasenflächen zu bewässern. Als praktische und bequeme Möglichkeit für Bachanrainer scheint sich dazu die Wasserentnahme aus dem Bach anzubieten. Grundsätzlich ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimer oder Gießkanne erlaubt, wenn dadurch „keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind“. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen. Denn schließlich, so die Stadtpressestelle, brauchen auch Fische und Kleintiere in den Unterläufen der Gewässer das lebensnotwendige Nass.
„Wir appellieren an die Verantwortung jedes Einzelnen, derzeit kein Wasser aus den Bächen im Stadtkreis zu entnehmen“, so das Fachgebiet Umwelt und Arbeitsschutz. Auch sollten keine Tiere im und am Gewässer wie beispielsweise Enten gefüttert werden, da dies den Sauerstoffgehalt des Gewässers ebenfalls verringert. Es ist auch nicht erlaubt, Gewässern aufzustauen und größere Wassermengen, beispielsweise mit elektrischen Pumpen, ohne wasserrechtliche Erlaubnis zu entnehmen. Bei erteilten Wasserrechten ist die genehmigte Mindestwassermenge einzuhalten.
Sollten sich die Wasserstände nicht erholen, ist der Erlass einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs wie im vergangenen Sommer nicht auszuschließen. Fazit: In der momentan anhaltenden Niedrigwasserzeit bitte kein Bachwasser entnehmen!