Region (ms/pm) – Der Landkreis Freudenstadt hat gestern (25.07.22) eine Allgemeinverfügung erlassen, heute ziehen der Landkreis Karlsruhe und der Landkreis Rastatt nach. Wasser darf jetzt nicht mehr aus Bächen und Flüssen entnommen werden.
In den Bächen, Flüssen und Seen in den Landkreisen sinkt der Wasserstand. Über einen sehr langen Zeitraum fehlen ergiebige Niederschläge und es herrschen hohe Temperaturen. Alle Fließgewässer-Pegel im Landkreis an Alb, Pfinz, Kraichbach und Saalbach liegen um den langjährig niedrigsten Wasserstand. Einzelne lokale Schauer verbessern die Situation nicht, Landregen mit größeren Niederschlagsmengen, die zu einer Erholung der Gewässer führen könnten, sind weiterhin nicht in Sicht.
Unter den geringen Wassermengen und den hohen Wassertemperaturen leiden die Lebewesen in den Gewässern. Insbesondere für Fische und Kleintiere sind eine ausreichende Wassermenge und gemäßigte Wassertemperaturen lebensnotwendig.
Das Umweltamt im Landratsamt Karlsruhe bittet deshalb dringend darum, auf eine Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern und Seen zu verzichten. Das Wasserschöpfen von Hand in geringen Mengen mit Gießkannen und ähnlichem Gerät ist zwar ohne Erlaubnis möglich, sollte jedoch bei den derzeit besonders niedrigen Wasserständen in den Gewässern eingestellt werden. Das Aufstauen von Wasser und das Abpumpen mit einer Motorpumpe sind grundsätzlich verboten und werden nur in begründeten Einzelfällen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Wasserbehörde gestattet. Dies gilt ebenso für die Landkreise Rastatt und Freudenstadt.