Niedrige Wasserstände in der Region - Wasserentnahmeverbote sollen helfen

09. Juli 2023 , 15:58 Uhr

Karlsruhe/Rastatt (pm/jb) – In den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt wird zur Rücksichtnahme aufgrund niedriger Wasserstände gewarnt. Auf Entnahme von Wasser aus Seen und Fließgewässern sollte verzichtet werden.

Extrem niedriger Wasserstand

In den Bächen, Flüssen und Seen im Landkreis Karlsruhe ist der Wasserstand zuletzt stark gesunken. Die Fließgewässer-Pegel an Alb, Pfinz, Saalbach und Kraichbach liegen nahe des langjährig niedrigsten Wasserstands, darüber informiert das Umweltamt im Landratsamt Karlsruhe.

Zusätzliche Belastung vermeiden

Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) geht davon aus, dass sich auch in den nächsten Wochen an den niedrigen Wasserständen der Flüsse nichts ändern wird. Zwar könne beispielsweise durch Regen vereinzelt der Wasserstand vorübergehend steigen, eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwasserlage sei jedoch nicht in Sicht. Daher appelliert das Landratsamt dazu, derzeit kein Wasser aus den Fließgewässern und Seen zu entnehmen, um diese nicht zusätzlich zu belasten.

Wasserschöpfen in Karlsruhe nur in Einzelfällen gestattet

Das Wasserschöpfen von Hand in geringen Mengen zum Beispiel mit Gießkannen ist ohne Erlaubnis möglich. Bei den derzeit besonders niedrigen Wasserständen in den Gewässern sollte darauf jedoch verzichtet werden. Das Aufstauen von Wasser und das Abpumpen mit einer Motorpumpe sind grundsätzlich, unabhängig vom Pegelstand verboten. Es wird nur in begründeten Einzelfällen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Wasserbehörde gestattet.

Wasserentnahmeverbot in Rastatt

Ähnliche Probleme hat auch Rastatt: Wegen der nach wie vor anhaltenden angespannten Niedrigwassersituation hat das Landratsamt ein Wasserentnahmeverbot an oberirdischen Gewässern erlassen. Damit ist jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – auch in geringen Mengen – im Landkreis Rastatt ab dem 12. Juli bis einschließlich 30. September 2023 untersagt.

Nur wenige Ausnahmen

Hiervon ausgenommen sind die Bundeswasserstraße Rhein, die sich noch in Kiesbau befindlichen Baggerseen sowie das Tränken für Tiere. Unter Tränken versteht man die unmittelbare Aufnahme von Wasser durch Tiere aus dem Gewässer. Mit dem Wasserentnahmeverbot soll zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands verhindert werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Grundwasserentnahmen aus Brunnen weiterhin erlaubt sind.

Fischsterben als Folge

Unter den geringen Wassermengen und den hohen Wassertemperaturen leiden auch die Lebewesen in den Gewässern. Insbesondere für Fische und Kleintiere sind eine ausreichende Wassermenge, gemäßigte Wassertemperaturen und ein ausreichender Sauerstoffgehalt lebensnotwendig. Es ist nicht auszuschließen, dass es über den Sommer auch zu Fischsterben kommen kann. Sollten die Wasserstände weiter sinken, kann das Landratsamt die Wasserentnahme aus den Fließgewässern und Seen generell verbieten.

Aktuelle Informationen zu den Wasserständen der Flüsse in Baden-Württemberg gibt es unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de.

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