Niedrige Inzidenz in Rheinland-Pfalz - weitere Öffnungsschritte beschlossen

01. Juni 2021 , 15:47 Uhr

Mainz (pm/lk) – Das Land Rheinland-Pfalz hat seit geraumer Zeit niedrige Infektionszahlen und kann noch mehr Öffnungsschritte gehen, als bislang geplant. Änderungen treten ab dem morgigen Mittwoch bei Kontaktbeschränkungen, in der Gastronomie, beim Sport und in den Bereichen Kultur und Freizeit in Kraft. Weitere Lockerungen bei anhaltend niedriger Inzidenz hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer für Mitte Juni und Anfang Juli in Aussicht gestellt. Die Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Städte Landau und Speyer liegen seit Tagen sogar schon unter einer Inzidenz von 30.

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

Mit dem sommerlichen Wetter kommen in Rheinland-Pfalz weitere Öffnungsschritte. Ministerpräsidentin Malu Dreyer warnte zwar, dass das Virus noch nicht besiegt sei, lobte aber das disziplinierte Verhalten der Bürger. Zwar werde noch nicht alles uneingeschränkt wieder möglich sein, aber jetzt gebe es Perspektiven. Weiterhin gelte es zügig zu Impfen und konsequent zu Testen. Künftig dürfen sich wieder fünf Personen aus fünf Haushalten treffen – Kinder bis 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Bei allen Außenaktivitäten, auch bei der Außengastronomie, entfällt bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 die Testpflicht. Es soll stattdessen aber eine Kontakterfassung geben, möglichst digital. Der Präsenzunterricht an Schulen kann bereits wieder am 14. Juni starten und nicht erst wie ursprünglich geplant ab dem 21. Juni.

Innengastronomie öffnet und Thekenabholung erlaubt

Die Innengastronomie darf öffnen, wenn getestet wird. Speisen und Getränke können im Innenraum auch an der Theke abgeholt werden. Davon profitieren vor allem die Hütten im Pfälzerwald. In Hotels ist die Bewirtung jetzt sowohl außen, als auch innen möglich. Frühstück darf wieder als Buffet angeboten werden. Auch Hotel-Hallenbäder und -saunen, Wellnessangebote sowie Kosmetikanwendungen sind wieder erlaubt.

Kulturveranstaltungen wieder in Innenräumen

Freizeiteinrichtungen wie Minigolfplätze oder Freizeitparks dürfen öffnen. Hier gelten Maskenpflicht, Kontaktnachverfolgung und eine Vorabbuchung der Tickets. Freibäder und Badeseen öffnen, allerdings gelten hier Beschränkungen bei den Besucherzahlen und Testpflicht. Saunen können ebenfalls mit Test und maximal 50 Prozent Belegung öffnen. Hallenbäder und Thermen bleiben vorerst geschlossen. Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos dürfen innen und außen 100 Zuschauer empfangen, bei einer Inzidenz unter 50 sind es sogar 250 Besucher mit festen Sitzplätzen. Das gilt auch für Public-Viewing-Veranstaltungen, beispielsweise bei der Fußball-Europameisterschaft. Bei Gottesdiensten ist im Freien das Singen erlaubt, im Kircheninneren sind kleine Ensembles möglich. Kommunion-, Konfirmations- und Firmunterricht kann stattfinden.

Musik- und Kunstunterricht kann stattfinden

Außerschulische Bildungsangebote können stattfinden. Musikunterricht von Blasinstrumenten oder Gesangsunterricht im Innenbereich ist mit einer Person pro zehn Quadratmeter möglich. Allerdings gilt dann eine Testpflicht. Im Freien dürfen Kindergruppen mit bis zu 25 Teilnehmern musizieren. Proben von Laienschauspielgruppen sind im Innenbereich für fünf Leute aus fünf Haushalten erlaubt. Gruppenleiter, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mit eingerechnet. Proben, die im Freien stattfinden, sind mit bis zu zehn Personen plus Anleiter, Geimpfte und Genesene möglich. Proben mit Kindern sind mit bis zu 25 Personen möglich.

Alle Sportarten in Gruppen sind erlaubt

Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 können alle Sportarten, auch Kontaktsport, im Freien mit 10 Leuten plus Trainer und Geimpfte oder Genesene ausgeübt werden. Kinder können draußen sogar in einer Gruppe bis 25 Sport treiben. Im Innenbereich dürfen fünf Leute aus fünf Haushalten trainieren. Bei einer Inzidenz unter 50 erhöht sich die Personenzahl draußen auf 20, innen ist der Unterricht kontaktfrei mit bis zu 10 Sportlern möglich. Bei Kindern unter 14 Jahren dürfen bis 25 in die Halle. Außerdem können auch wieder Sportveranstaltungen live mitverfolgt werden. Bei einer Inzidenz unter 50 können jetzt 250 Zuschauer im Außenbereich mit den Mannschaften mitfiebern.

Weitere Schritte Mitte Juni und Anfang Juli möglich

Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 20. Juni. Sollte sich der positive Trend weiter fortsetzen, könnten Mitte Juni und Anfang Juli weitere Öffnungsschritte folgen. Kommende Woche will sich der Ministerrat hierzu beraten. Das nächste Szenario ließe dann auch Hochzeiten, Fachmessen und Flohmärkte, Weinfeste, Kirmessen und Schiffsreisen zu. Außerdem könnten Bordelle wieder öffnen. Außerdem will sich Landeschefin Malu Dreyer bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz in der kommenden Woche für eine bundeseinheitliche Regelung zu Großveranstaltungen einsetzen.

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