Neue Regelungen für Motorradfahrer: Was gilt ab 2021?

14. Mai 2021 , 12:00 Uhr

Die Motorradsaison hat begonnen und damit die Vorfreude auf entspannte Touren an den Wochenenden. Auch für dieses Jahr gelten neue Regelungen und Gesetze für Biker. Diese betreffen zum Beispiel höhere Steuern und neue Abgasnormen. Und wer in diesem Jahr seinen Motorrad-Führerschein plant, muss sich auf Änderungen einstellen. Zum Beispiel bei der Führerscheinprüfung, die mit Beginn des Jahrs 2021 teurer geworden ist. Außerdem führt auch die Corona-Pandemie zu einigen Veränderungen. Denn auch für Biker gilt zum Beispiel, dass sie nicht in großen Gruppen unterwegs sein dürfen. Ein Überblick.

Motorradfahren wird teurer: Abgabe auf Benzin und Dieselpreise

Zuerst – und das werden auch viele Biker schon gemerkt haben, sind die Benzin- und Dieselpreise kräftig angestiegen. Verantwortlich dafür ist das Gesetz für mehr Klimaschutz. Rund sieben Cent pro Liter für Benzin und acht Cent mehr für Diesel mehr kostet Sprit in diesem Jahr allein aus diesem Grund. Um die höheren Kosten etwas zu deckeln, wurde nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Autoclubs (ADAC) die Entfernungspauschale ab Kilometer 21 um fünf Cent erhöht. Wer also mit dem Motorrad zur Arbeit fährt, kann beim Finanzamt eine höhere Summe geltend machen, die allerdings nicht kostendeckend ist. Für alle, die keine Einkommenssteuer zahlen, gilt die Mobilitätsprämie unter gleichen Bedingungen.

Wegen Euro-5-Norm: Viele Modelle werden nicht mehr produziert

Bitter für Fans oder Besitzer verschiedener Modellklassiker: Weil die Abgasbestimmungen auch bei Motorräder mit der Euro-5-Norm strenger geworden sind, laufen viele klassische Modelle aus, einfach deshalb, weil sie nicht mehr hergestellt werden. Die verschärften Vorschriften gelten seit 1. Januar 2021 für alle Neuzulassungen mit einer Geschwindigkeit von über 45 Stundenkilometern. Die EU hat die Frist für Abverkäufe von Euro-4-Modellen jedoch bis Ende des Jahres wegen der Corona-Pandemie verlängert. Ziel der neuen Norm ist eine Reduzierung der ausgestoßenen Schadstoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxyd oder -dioxid um ein Drittel. Das bedeutet das Aus für beliebte Modelle, zum Beispiel die Harley-Davidson Sportster, die immerhin 63 Jahre auf dem Markt war. Aber auch Maschinen anderer namhafter Motorradmarken sind betroffen, wie etwa die BMW K 1600 B, oder die Modelle CB 1100 RS und CB 1100 EX von Honda. Wer hier noch ein Schnäppchen machen möchte, muss sich also beeilen und das Fahrzeug noch in diesem Jahr anmelden.

Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung: Bußgelder kräftig gestiegen

Auch der Bußgeld-Katalog wurde nach einem Beschluss der Verkehrsminister der Länder verschärft. Die neuen Regelungen sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Eigentlich sollte die Straßenverkehrsnovelle bereits ab 2020 gelten. Die Pläne konnten allerdings wegen eines Formfehlers zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. Erwartet wird, dass die neuen Regelungen ab Spätsommer 2021 gelten. Dann gelten auch für Motorradfahrer unter anderem folgende Regeln:

Parkvergehen


Foto: Adobe Stock/Stockfotos-MG

Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts:

Geschwindigkeitsüberschreitungen Außerorts:

Hohe Strafen gelten ab 2021 auch für Gaffer und Schaulustige, die Rettungskräfte bei der Arbeit behindern oder keine Hilfe leisten. Besonders schlimm darunter: Menschen, die einen Unfall oder ein anderes Unglück mit dem Handy filmen. Während Gaffen nunmehr als Ordnungswidrigkeit gilt und mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro belegt werden kann, droht Personen, die keine Hilfe leisten, eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr. Zwei Jahre Haft können Schaulustigen drohen, die unbefugt Bilder und Filme von hilflosen oder verstorbenen Personen an einem Unglücksort aufnehmen.

Führerschein wird teurer

Alle, die 2021 den Motorradführerschein erwerben möchten, zahlen mehr. Nicht nur das: Die Ausbildung dauert jetzt länger. Verantwortlich dafür ist die neue „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung„, kurz OPFEP, die für alle Führerscheinklassen gilt. Auf dieser Grundlage wurde die Fahrprüfung standardisiert, zum Beispiel mit einem elektronischen Prüfungsprotokoll. Ziel dieser Novellierung ist die Reduzierung von Risiken im Straßenverkehr bei Fahranfängern. Insgesamt schlägt die reine Fahrprüfung mit rund 25 Euro Mehrkosten zu Buche (mehrwertsteuerbereinigt) und sie dauert 10 Minuten länger als in den Vorjahren. Fünf Minuten davon entfallen auf die Anwendung neuer Prüfungsanforderungen, die anderen werden für ein Gespräch zwischen Prüfling und Fahrlehrer genutzt.

Denn auch das ist neu: Das Feedbackgespräch mit dem Fahrlehrer, in dem Stärken und Schwächen des Fahrschülers besprochen werden. Dieses Gespräch erfolgt auch dann, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde. Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an die Prüflinge geändert – durch die Digitalisierung, die 2021 verstärkt in den Fahrschulen angekommen ist. Der Prüfungskatalog zum Beispiel läuft nun über ein Ampelsystem mit digitaler Punktevergabe. Und auch die Kosten sind gestiegen: Für die Prüfung fallen jetzt in den Führerscheinklassen A2 und A 146,56 Euro an (vorher 118,30 Euro), in den Klassen AM und A1 sind es 116,93 Euro; vorher waren es 89,44 Euro.


Foto: Adobe Stock/studio v-zwoelf

Möglich: A1-Motorräder mit Pkw-Führerschein fahren

Eigentlich gilt sie schon seit November 2020 und ist damit noch aktuell: Für die Führerscheinprüfung A2 dürfen jetzt auch Motorräder mit einem Hubraum von 250 ccm verwendet werden. Bis November 2020 war dies nur auf Maschinen mit einem Hubraum von mindestens 395 ccm und mit mindestens 27 PS möglich. Auch neu: Seit 2021 können Autofahrer mit mehrjähriger Erfahrung (mindestens 5 Jahre) leichte Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Führerschein B196 fahren. Notwendig dazu sind mindestens 9 Übungsstunden (4 theoretische und 5 praktische), die je 90 Minuten dauern müssen. Es ist weder eine praktische noch eine theoretische Prüfung erforderlich. Wer dieses Angebot nutzen möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Doch aufgepasst – im Ausland wird diese Regelung nicht akzeptiert.

Corona-Regeln auch für Biker

Obwohl die Hauptsaison für Motorräder jetzt beginnt und die meisten Biker ihre Saisonkennzeichen voller Vorfreude wieder angeschraubt haben, dürfen trotzdem nicht die Corona-Regelungen außer Acht gelassen werden: Während der Corona-Pandemie gelten auch für Biker besondere Regeln. Diese Regeln können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Dem ADAC zufolge sind Ausflüge während eines Lockdowns pauschal nicht verboten. Wegen der Kontaktbeschränkungen müssen auch Motorradfahrer auf Unternehmungen in großen Gruppen verzichten. Wie viele Personen gemeinsam unterwegs sein dürfen, regeln die jeweiligen Inzidenzzahlen. Wer mit dem Motorrad unterwegs ist, muss beim Tanken wie alle anderen auch eine FFP2-Maske tragen. Helm und Visier allein reichen nicht aus.

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