Baden-Württemberg (tk) – Ab 2025 greift die neue Grundsteuer. Zurzeit gehen bei Haus- und Grundstücksbesitzern die Briefe mit den Wertbescheiden ein – und die haben es in sich: So müssen viele Haushalte schon ab dem kommenden Jahr deutlich mehr zahlen.
Wie wir mittels Gutachter einen niedrigeren Grundstückswert nachweisen können, um weniger Grundsteuer zu zahlen, erklärt Anja Treugebrodt von der reVex Immobilienbewertung: „Also, wenn ich das Gefühl habe, dass mein Grundstück zu hoch bewertet wurde, dann sollte der erste Schritt ein Antrag auf Neubewertung sein. Vor allem dann, wenn mein Grundstück oder meine Immobilie so ganz besondere Objekteigenschaften aufweist. Und dabei spielt es auch gar keine Rolle, ob es sich um eine Wohnimmobilie handelt oder um ein Gewerbeobjekt.“
Und auch wenn die neuen Hebesätze für die eigene Gemeinde aktuell noch gar nicht feststehen, sollten Immobilieneigentümer unbedingt Einspruch einlegen. Denn wenn der Wertbescheid bereits vorliegt und man auf die Hebesätze wartet, dann kann es natürlich passieren, dass die Einspruchsfrist abläuft und der Bescheid rechtskräftig wird.
Anja Treugebrodt: „Oft sind es ganz formelle Fehler, wie beispielsweise Grundstücksgröße, Baujahr oder Nutzungsart. Aber die meisten Fehler passieren bei der Bestimmung des Grundstückswerts, weil hier wird von einem sogenannten typischen Grundbesitz ausgegangen. Und in unserer täglichen Bewertungspraxis haben wir ganz viele Faktoren ausfindig gemacht, die den Wert des Grundstücks teilweise doch deutlich reduzieren können und somit natürlich auch die jährliche Grundsteuer minimieren können. Ja, was sind das zum Beispiel? Eine starke Hanglage, ein übergroßes Grundstück, Bauschäden, eine energetische Überalterung, eingetragene Grundbuchbelastung. Ja, oder eben eine ganze Vielzahl von weiteren Gründen.“
Anja Treugebrodt: „Als erstes unbedingt die einmonatige Frist nutzen und gegen den Grundwertbescheid Widerspruch einlegen. Und anschließend empfehlen wir zusammen mit einem Gutachter einen sogenannten niedrigeren Wert nachzuweisen. Der Gutachter kann nämlich die spezifischen Grundstücksmerkmale herausarbeiten, die zu genau diesem niedrigeren Wert führen können. Und selbst wenn man die Widerspruchsfrist dann doch
verpasst haben sollte und der Bescheid bestandskräftig ist, gibt es eine Sonderfallmöglichkeit, um den Bescheid mittels eines Gutachtens zu korrigieren.“
Anja Treugebrodt: „Mieter sollten zunächst erst einmal prüfen, ob ihr Mietvertrag die Übernahme der Grundsteuer über die Nebenkosten überhaupt vorsieht. Wenn das der Fall ist, dann trägt der Mieter in der Regel ja nur einen Anteil entsprechend seiner Wohn- oder Nutzfläche. Und wenn die Grundsteuer ansteigt, steigen dann natürlich auch die Nebenkosten entsprechend an. Wir empfehlen daher, dass Mieter rechtzeitig auf ihre Vermieter zugehen und auf diese Prüfungsmöglichkeiten von Grundsteuerbescheiden hinweisen.“