Hintergrund des Verfahrens ist ein Strafbefehl, den der 32-Jährige nicht akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro wegen Volksverhetzung beantragt. Damit wäre der Mann, der nicht zum Prozessauftakt Ende November gekommen war, vorbestraft.
Ursprünglich hatte das Gericht nur einen Termin angesetzt. Doch ob es am Donnerstag ein Urteil sprechen kann, bleibt abzuwarten. Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte am ersten Verhandlungstag darauf gepocht, im Laufe des Verfahrens einen Sachverständigen zu laden. Dieser solle bei der Auslegung der Aussagen helfen und bei der Frage, ob diese unter die Religionsfreiheit fallen.
Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz die BKZW als Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich «Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates». Ihr ideologischer Fokus liegt laut dem Verfassungsschutzbericht auf der massiven Abwertung von Homosexuellen, die unverhohlen in öffentlich frei zugänglichen Reden gepredigt wird.