Germersheim/Landau/Mainz (lk) – Am Mittwoch tritt in Rheinland-Pfalz die neue Corona-Verordnung in Kraft. Das Kabinett hat sich unter anderem für Lockerungen im Einzelhandel, in Kinos und in Theatern ausgesprochen. Außerdem sollen kleine Weihnachtsmärkte möglich gemacht werden. Die Fastnacht wird in der neuen Verordnung nicht gänzlich abgesagt, jedoch müssen sich die Narren auf neue Wege einlassen, wie beispielsweise Sitzungen per Livestream.
Neue Verordnung ab Mittwoch
Bereits vergangenen Freitag hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer die neuen Regeln vorgestellt. Die Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft. Sie bringt für einige Branchen weitere Lockerungen mit sich. Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität.
- Im Einzelhandel dürfen künftig mehr Menschen wieder einkaufen gehen. Statt den bisher zehn sind jetzt fünf Quadratmeter Verkaufsfläche pro Person vorgeschrieben. Damit sind doppelt so viele Menschen in den Geschäften erlaubt.
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind künftig 250 Personen erlaubt – bislang lag die maximale Teilnehmerzahl bei 150.
- Veranstaltungen im Freien können ab Mittwoch bis zu 500 Menschen besuchen – zuvor waren 350 Personen zugelassen.
- Bei Veranstaltungen in großen Hallen oder Stadien dürfen bis zu zehn Prozent der Tribünenplätze belegt werden. Dafür ist jedoch ein Hygienekonzept vorzuweisen. Die endgültige Entscheidung treffen aber die lokalen Gesundheitsämter.
- In Theatern, Kinos und anderen Veranstaltungshäusern mit festen Sitzplätzen und Stuhlreihen gilt künftig nicht mehr der Abstand von 1,50 Meter. Jetzt reicht es, wenn er Nebenplatz sowie die Plätze vor und dahinter frei bleiben.
- Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sind, bleiben verboten.
- Weihnachtsmärkte sollen möglich sein, allerdings in anderer Form. Die neue Verordnung erlaubt kleinere Weihnachtsdörfer mit Kontakterfassung und begrenzter Personenzahl. Möglich wäre somit ein Markt in einem abgegrenzten Bereich. Oder dezentral mit Buden über die gesamte Stadt verteilt. So soll auch in der dunklen Jahreszeit trotz Abstand und Mund-Nasen-Schutz ein warmes Weihnachtsgefühl aufkommen.
- Der Fastnachtsauftakt am 11.11. bleibt für die Narren in Rheinland-Pfalz erlaubt. Veranstaltungen zu diesem Anlass seien unter Einhaltung der bestehenden Corona-Bestimmungen möglich, sagte die Ministerpräsidentin. Allerdings könnten Sitzungen, bei denen Menschen vier bis sechs Stunden auf engstem Raum gemeinsam singen und schunkeln, nicht stattfinden. Die Fastnacht müsse neue Wege etwa mit Sitzungen per Livestream gehen, so Dreyer weiter.