Neue Corona-Maßnahmen in Kraft - strengere Regeln nicht nur in Gastro

06. Dezember 2021 , 09:57 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Die Menschen in Baden-Württemberg müssen wegen der kritischen Corona-Lage seit dem Wochenende mit mehr Kontrollen, Tests, deutlichen Einschränkungen und Verboten leben. Die am späten Freitagabend veröffentlichte neue Verordnung schränkt nicht nur das Leben ungeimpfter Menschen weiter ein, sondern auch der Alltag etlicher Geimpfter und Genesener im Südwesten ist so stark betroffen wie bislang in kaum einem anderen Bundesland.

Strengere Regeln seit Samstag in Kraft

Die Menschen im Südwesten haben es erneut mit deutlich schärferen Corona-Regeln zu tun. Gastronomen, Liftbetreiber und Veranstalter befürchten massive Verluste. Die Zahl derjenigen, die an der Testpflicht vorbeikommen, ist jedoch größer als zunächst gedacht. Für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr muss jetzt ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden – selbst wenn man vor längerer Zeit geimpft wurde oder von Covid-19 genesen ist (2G plus).

Ausnahmen für Geboosterte und Genesene

Allerdings wurden die neuen Regeln inzwischen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung inzwischen entschärft. Für sie entfällt die Testpflicht an vielen Orten. Das gilt auch für Genesene, wenn die Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt, sowie für Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung höchstens sechs Monate her ist. Die Grundimmunisierung gilt 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung als abgeschlossen. Bei „Boosterimpfungen“ gilt die Ausnahme von der Testpflicht sofort.

Einkaufen im Einzelhandel nur mit 2G

Außerdem sind Großveranstaltungen begrenzt, die wenigen bisher noch geöffneten Weihnachtsmärkte verboten und Clubs sowie Diskotheken geschlossen. Für den Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung. Ausgenommen sind hier Läden, die Produkte für den täglichen Bedarf verkaufen, wie etwa Supermärkte und Apotheken. Das Land ruft die Polizei auf, Verstöße zunächst nicht zu ahnden. „Wir wissen, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt“, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. „Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen.“ Das sollten die Polizisten der Städte und Gemeinden berücksichtigen, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind. Lahl kündigte dennoch Sanktionen an, die es „von Ende nächster Woche an“ geben soll.

Verstöße sollen geahndet werden

Die Ordnungsämter stoßen bei den Corona-Kontrollen in vielen Kommunen im Südwesten bereits jetzt an ihre Grenzen. Es fehle an Kapazitäten für die zusätzlichen Aufgaben, sagte Christopher Heck vom Gemeindetag. „Man kommt an die Grenzen der Durchführbarkeit.“ Außerdem würden die kommunalen Beamten als Kontrolleure nicht so stark akzeptiert wie die Polizei. Auch Sebastian Ritter vom Städtetag Baden-Württemberg sagt: „Menschen in Uniform haben eine ganz andere Wirkung auf Bürgerinnen und Bürger.“

Geisterspiele im Fußball sind zurück

Am Samstag spielten die Fußball-Bundesligisten bereits vor weitgehend leeren Rängen – die „Geisterspiele“ in den Stadien sind zurück. Denn nach der neuen Verordnung sind Veranstaltungen jeglicher Art nur noch mit maximal 50 Prozent der möglichen Besucher erlaubt. Für sämtliche Veranstaltungen – auch etwa in Kultur und Freizeit – gilt eine „harte Obergrenze“ von 750 Personen. So viele Zuschauer dürfen am kommenden Sonntag um 13.30 Uhr auch maximal dem KSC im heimischen BBBank Wildpark gegen den 1. FC Heidenheim zujubeln.

Weihnachtsmärkte und Diskos geschlossen

Die Weihnachtsmärkte in Mannheim, Ulm, Karlsruhe, Baden-Baden und Heidelberg haben bereits geschlossen. Der Einzelhandel funkt SOS – er fühlt sich durch die landesweite Einschränkung für ungeimpfte Kunden und zusätzliche Kontrollen benachteiligt. „Mit Einführung der 2G-Regel für den gesamten Einzelhandel muss der Handel in Baden-Württemberg, der in den letzten 20 Monaten bereits zahlreiche Sonderopfer für die Gesellschaft erbracht hat, einen weiteren Schlag ins Gesicht hinnehmen“, sagte Sabine Hagmann, die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

Mit seinen scharfen Vorgaben geht das Land deutlich über die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus. Es sei wichtig, die vierte Welle zu stoppen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann über die neue Verordnung.

https://www.die-neue-welle.de/corona/besonders-scharfe-corona-regeln-was-erlaubt-ist-und-was-nicht

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