Karlsruhe (pm/tk) – Ab Donnerstag gilt wieder eine nächtliche Ausgangssperre im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens dürfen die Menschen ihre Häuser nur mit einem triftigen Grund verlassen – wie zum Beispiel zur Arbeit zu fahren oder mit dem Hund rausgehen.
Trotz Ziehung der sogenannten „Notbremse“ nach Überschreiten der Inzidenzschwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche sind die Zahlen weiter gestiegen. Nachdem sie aktuell das Niveau vor dem langen Osterwochenende überschritten haben müssten weitergehende Maßnahme ergriffen werden, teilte das Landratsamt mit. Für diesen Fall ordne das Gesetz nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr an. Die Ausgangsbeschränkungen treten am Donnerstag, den 15. April in Kraft und sind bis 29. April befristet.
Nachdem über die Osterfeiertage weniger getestet wurde, gingen die veröffentlichten Infektionszahlen zurück. Eine Woche nach dem langen Osterwochenende ermöglichten die Zahlen nun wieder einen Aufschluss über das tatsächliche Infektionsgeschehen, sagte Landrat Christoph Schnaudigel. Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe liege ein diffuses Geschehen ohne Hotspots oder größeren einzelnen Ausbrüchen vor.
Weil die Corona-Infektionszahlen im Südwesten steigen, verhängen immer mehr Kreise eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. In mindestens 16 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg greife diese Regelung derzeit, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Dienstag mit. Unter anderem gilt ab Freitag Ausgangssperre auch in der Landeshauptstadt Stuttgart. Von 44 Stadt- und Landkreisen im Süwesten liegen aktuell nur vier unter dem Inzidenzwert von 100.