Karlsruhe/Rastatt (pm/lk) – Die nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Karlsruhe laufen zum 7. März aus und werden danach nicht mehr verlängert. Die Infektionszahlen liegen zwar noch knapp über einer Inzidenz von 50, allerdings sind sie seit geraumer Zeit stabil. Der Landkreis Rastatt führt die nächtliche Ausgangssperre ab Freitag dagegen wieder ein. Der Stadtkreis Baden-Baden ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs haben sich am Mittwoch auf eine Lockerungsstrategie mit mehreren Öffnungsschritten verständigt. Vorausgesetzt, dass die Beschlüsse in Baden-Württemberg so umgesetzt werden, werden ab Montag wieder private Treffen in größerem Umfang ebenso möglich sein wie Terminshopping-Angebote und Museen- und Galerienbesuche mit vorheriger Terminbuchung. Mit dieser Öffnungsstrategie laufen am Sonntag auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Karlsruhe aus. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Wochen stabil bei einem Wert zwischen 50 und 60 – eine steigende Tendenz ist nicht zu beobachten.
„Der beschlossene Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktverfolgung und Lockerungen geht in die richtige Richtung“, sagte dazu Landrat Christoph Schnaudigel, der allerdings bedauert, dass für die Schulen keine weiteren Perspektiven entwickelt wurden. Schnaudigel weiter: „Sollten die Inzidenzwerte aber wieder deutlich auf über 100 steigen müssen wir nachdenken, entsprechend der nun vereinbarten Notbremse, wieder strengere Regeln einzuführen.“ Der Landrat appelliert: „Wir alle haben es selbst in der Hand, ob die Zahl der Infektionen trotz der Öffnungsschritte in einem vertretbaren Rahmen bleibt, indem wir jetzt erst recht Abstand, Maske, Hygiene und Lüften konsequent einhalten.“
Die Corona-Neuinfektionen im Landkreis Rastatt steigen dagegen seit einiger Zeit wieder an. Das Gesundheitsamt hat für den Landkreis Rastatt darum eine regionale Ausgangsbeschränkung erlassen. Sie tritt am Freitag in Kraft. Der Stadtkreis Baden-Baden ist von dieser Regelung nicht betroffen. Bürger dürfen zwischen 21 und 5 Uhr ihre Wohnungen nur mit triftigem Grund verlassen. Dazu gehören beispielsweise der Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder Gassi-Runden mit dem Hund. Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 19. März. Sie wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.
Trotz der landesweiten Kontaktbeschränkungen ist der Inzidenzwert im Landkreis Rastatt deutlich über dem maßgeblichen Sieben-Tage-Inzidenzwert. Hinzu kommen zunehmend Nachweise über die höher ansteckenden Virusvarianten. In den Gemeinden und Städten des Landkreises sind diffuse Infektionen mit vielen kleinen Ausbruchsgeschehen zu beobachten. Bei 189 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen beträgt der Anteil der Virusmutationen 44,4 Prozent. Und das Landratsamt verzeichnet von Tag zu Tag mehr Virusvarianten-Meldungen. Die Maßnahme ist daher laut Kreisbehörde verhältnismäßig und erforderlich, da kein wirksames Mittel ersichtlich ist, die Ausbreitung des Virus zu verhindern.