Calw (pm/dpa/lk) – Im Kreis Calw gilt von heute an eine nächtliche Ausgangssperre, Friseure und Solarien müssen schließen und es gibt weitere Einschränkungen. Sportstätten schließen jetzt auch für den Schulbetrieb. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist am Dienstag verkündet worden.
Die Ausgangsbeschränkung soll von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr gelten. Das Verlassen des Hauses ist in dieser Zeit nur noch mit triftigem Grund möglich, wie in den Städten Mannheim, Heilbronn und Pforzheim, wo eine solche Regelung bereits greift. Als triftige Gründe gelten insbesondere die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, aber auch die Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr und Rettungsdienst, der Weg zum Arzt sowie Tierarzt, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
Der Landkreis überschritt zuletzt über mehrere Tage den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche und gilt daher als Hotspot. Mit der neuen Verordnung setzt der Kreis einen Erlass des Sozialministeriums für sogenannte Corona-Hotspots um. Neben der nächtlichen Ausgangssperre legt die neue Allgemeinverfügung auch fest, dass etwa Friseure und Solarien geschlossen werden müssen. Auch Sportstätten für den Schulbetrieb können vorerst nicht mehr genutzt werden. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Landkreis Calw ein Veranstaltungsverbot erlassen. Außerdem gilt seither das Verbot besonderer Verkaufsveranstaltungen durch den Einzelhandel.
„Wir wollen alles unternehmen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen, damit auch tatsächlich ein Weihnachten im Rahmen der von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungen stattfinden kann“, erläutert Landrat Helmut Riegger. „Mir ist bewusst, dass die neue Allgemeinverfügung nicht unerhebliche Einschränkungen mit sich bringt. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens sind diese aber absolut erforderlich“, so der Landrat.