Karlsruhe/Calw (pm/lk) – Nachdem die landesweite Ausgangssperre vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde, sind jetzt die Gesundheitsämter zuständig. Die Landkreise Karlsruhe und Calw haben eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr verhängt. Das Landratsamt Enzkreis will seine Entscheidung noch heute bekanntgeben.
Von heute an gelten in Baden-Württemberg nächtliche Ausgangsbeschränkungen nur noch für regionale Corona-Hotspots. Ab sofort müssen Städte und Kreise Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr aussprechen, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 überschreitet. Es müssen aber noch zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Das zuständige Gesundheitsamt muss „eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“ erkennen. Außerdem muss ein „diffuses Infektionsgeschehen“ feststellbar sein.
„Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu“, erklärt Landrat Christoph Schnaudigel: Die 7-Tages-Inzidenz liegt mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und ist in den letzten Tagen sogar wieder gestiegen. Die Infektionslage ist diffus und die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren angestiegen. In Kraft treten wird die Allgemeinverfügung bereits heute um Mitternacht und bis 7. März gelten. Der Aufenthalt ist außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen erlaubt. Die Sperr-Zeit wird verkürzt und gilt von 21.00 Uhr (statt bisher 20.00 Uhr) bis 5.00 Uhr des Folgetags.
Die Stadt Karlsruhe ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von 47,1 übrigens nicht von diesem Beschluss betroffen.
Auch der Kreis Calw hat regionale nächtliche Ausgangsbeschränkungen verhängt. „Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, zumal der Landkreis Calw andere strukturelle Gegebenheiten hat als urbane Räume. Doch auch unter Berücksichtigung von aktuellen Ausbruchsgeschehen sind die Fallzahlen nach wie vor zu hoch, um von einer Entspannung der Situation sprechen zu können“, sagte der Calwer Landrat Helmut Riegger. Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Calw lag am Mittwochabend knapp über 100. Hier ist die neue Allgemeinverfügung bis zum 28. Februar befristet.
Am späten Donnerstagabend hat auch Pforzheim nächtliche Ausgangsbeschränkungen erlassen. Oberbürgermeister Peter Boch sieht diese zwar nicht als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie, dennoch trage er die Allgemeinverfügung mit, um ein Signal vor allem in der Faschingszeit zu senden. Pforzheim liegt mit einer Inzidenz von 77 deutlich über der entscheidenden Marke vom 50. Der Enzkreis schrammt jedoch mit 50,1 nur hauchdünn an der „magischen“ Schwelle vorbei.