Nächtliche Ausgangsbeschränkung auch in Freudenstadt

15. April 2021 , 09:29 Uhr

Freudenstadt (pm/dpa/lk) – Weil die Corona-Infektionszahlen im Südwesten steigen, verhängen immer mehr Kreise eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Am Samstag tritt diese auch im Landkreis Freudenstadt in Kraft. Bereits ab heute gelten die Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr in Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Sollte ab Montag die bundesweit geltende Notbremse durch das geänderte Infektionsschutzgesetz kommen, müssten Stadt- und Landkreise mit einer Inzidenz über 100 so oder so die Gehsteige abends nach oben klappen.

Kreis Freudenstadt erlässt Ausgangssperre

Weil die für den Landkreis Freudenstadt festgestellte 7-Tage-Inzidenz seit Sonntag an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat, musste das Landratsamt eine Ausgangssperre anordnen. Sie tritt am kommenden Samstag um 0 Uhr in Kraft. Ab diesem Tag dürfen Bürger jeweils von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens das Haus oder die Wohnung nur aus wichtigen Gründen verlassen, dazu zählen beispielsweise der Weg zur oder von der Arbeitsstelle, die Inanspruchnahme medizinischer oder therapeutischer Leistungen, die Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und der Besuch beim Partner in dessen Wohnung. Die Verfügung ist vorerst befristet bis 17. Mai. Sollte die 7-Tage-Inzidenz bereits vorher an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 je 100.000 Einwohner unterschreiten, wird sie vorher wieder aufgehoben.

Auch Karlsruhe und Stuttgart betroffen

In mindestens 16 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg greift die Regelung der nächtlichen Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr aktuell bereits. Seit heute in Stadt- und Landkreis Karlsruhe, ab dem morgigen Freitag auch in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Corona-Verordnung des Landes zwingt Kreise mit hohen Infektionszahlen, zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr eine Ausgangsbeschränkung zu verhängen. Sobald ein Stadt- oder Landkreis an 3 Tagen in Folge den Wert von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreitet und zugleich ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt, muss der Kreis handeln. Das Gesundheitsamt des Kreises muss zudem feststellen, dass keine anderen Maßnahmen helfen, die Infektionen einzudämmen.

Nur noch vier Kreise unter 100er Inzidenz

Von den 44 Stadt- und Landkreisen überschreiten derzeit 39 die Schwelle von 100 bei der Sieben-Tage-Inzidenz. Ein Sprecher des Sozialministeriums betonte, dass das Ministerium von der Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen überzeugt ist. Die Inzidenz in Baden-Württemberg sei zwischen Weihnachten und Mitte Februar – als Ausgangsbeschränkungen galten – von ungefähr 200 auf 50 gefallen. Auch wenn es schwierig sei, die Auswirkung einzelner Maßnahmen zu ermitteln, hätten die Ausgangsbeschränkungen sicher wesentlich mit dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen stärker zu senken als in anderen Bundesländern.

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen

Die derzeit geltende Ausgangsbeschränkung im Land könnte schon bald von einer bundesweiten Regelung ersetzt werden. Die Bundesregierung hat am Dienstag Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Sie sehen ebenfalls eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr vor, die zwingend ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 greifen soll. Sehr vieles sei in der baden-württembergischen Verordnung bereits festgezurrt worden, meinte Gesundheitsminister Manne Lucha. Ob allein die Inzidenz als Kriterium zum Verhängen der Bundes-Notbremse herangezogen wird, war zuletzt strittig.

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