Sulzfeld (pol/jb) – Ein Vater hat am Samstagabend sein Säugling, welcher im Garten gespielt hat, mit einer mutmaßlichen Schusswunde aufgefunden. Bei dem Nachbarn hat die Polizei kurz darauf mehrere erlaubnispflichtige Schusswaffen gefunden.
Ein Nachbarschaftsstreit rief am Samstagabend die Polizei in Sulzfeld auf den Plan, bei dem ein Säugling leicht verletzt wurde. Gegen 20:30 Uhr hat die Mutter des Säuglings über den Polizeinotruf mitgeteilt, dass ihr Kind im heimischen Garten von einem Nachbarn angeschossen worden sei. Zum Hintergrund für diese Verdächtigung hat die Anruferin auf den bereits länger anhaltenden Streit zwischen ihrer Familie und dem 56 Jahre alten Bewohner des Nachbaranwesens verwiesen.
Mit diesem Hinweis ist die Polizei mit einem erhöhten Kräfteansatz zu dem vermeintlichen Tatort gefahren. Die Beamten des Polizeireviers Bretten wurden dabei von der Polizeihundeführerstaffel sowie einer Einsatzgruppe der Bereitschaftspolizei unterstützt. Am Anwesen eingetroffen, konnte der gemeldete Nachbar auf offener Straße angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Er schien betrunken zu sein, was ein späterer Alkoholtest mit einem Wert von knapp zwei Promille bestätigte.
Wie der Vater des Säuglings vom Nachbargrundstück berichtete, hatte sein Junge plötzlich und ohne Grund zu schreien angefangen, als dieser gerade im Garten gespielt hat. Kurz zuvor hätte der Vater ein zischendes Geräusch wahrgenommen. Das Kind habe nun am Oberarm eine frische, blutende Wunde sowie einen blauen Fleck. Daraus hat er die Schlussfolgerung gezogen, dass man auf sein Kind geschossen haben könnte.
Der Säugling wurde zur ambulanten Versorgung seiner Wunde in ein Krankenhaus gebracht, welches er wenig später wieder verlassen konnte. Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt.
Noch am Abend durchsuchte die Polizei auf Anordnung des Bereitschaftsdienstes der Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Wohnanwesen des Nachbarn. Dabei wurden mehrere Gewehre aufgefunden, für die der 56-jährige Hausbewohner eine Besitzerlaubnis nachweisen konnte. Für eine weitere aufgefundene Schusswaffe fehlte ein entsprechender Nachweis. Keine dieser Waffen kommt nach einer ersten Einschätzung für die Verletzung des Nachbarkindes in Betracht. Zudem fanden die Beamten in einer Scheune Munition für eine Luftdruckwaffe.
Der 56-jährige Verdächtige wurde nach Abschluss der ersten Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen. Das Kriminalkommissariat Bruchsal hat die polizeilichen Ermittlungen unter anderem wegen Verdachtslagen auf gefährliche Körperverletzung und waffenrechtliche Verstöße aufgenommen. Die Ermittler gehen dabei auch den Hintergründen des jüngsten Streits vom Samstagabend sowie der Frage nach, inwieweit der Verdächtige strafrechtlich für die Verletzung des Nachbarkindes verantwortlich sein könnte.