Dobel (dpa/svs) – Nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden, die auf einem Grundstück in Dobel, Kreis Calw, ausgegraben wurden, hat das Amtsgericht Calw einen Strafbefehl gegen die Hundehalterin erlassen. Die damit verbundene Geldstrafe beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Tübingen auf 150 Tagessätze. Die konkrete Höhe nannte ein Sprecher nicht. Akzeptiert die 47-Jährige dies, gilt sie als vorbestraft. Die Behörde wirft ihr einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in 26 Fällen vor.
Der Frau, die seit vielen Jahren Huskys hielt, sei bekannt gewesen, dass eine Haltung der Hunde lediglich in Transportboxen abseits von Transportfahrten nicht zulässig ist. Dennoch soll sie ihre 26 Hunde in einer Julinacht im vergangenen Jahr in nur 18 Transportboxen in einem fast vollständig geschlossenen Transportfahrzeug in Dobel gehalten haben. Den Tieren soll es auch an Wasser und Frischluft gemangelt haben. Nach einem warmen Sommertag sanken die Temperaturen selbst in der Nacht nicht unter 17 Grad. Zwölf der Hunde verendeten. Zwei weitere mussten in einer Tierklinik behandelt werden. Trotz mehrerer Gutachten sei die Todesursache nicht eindeutig geklärt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Behörde gehe aber davon aus, dass die Hunde an Ersticken und Überhitzung starben.
Der Fall hatte großes Interesse geweckt, weit über die Region hinaus. Die Tierschutzorganisation Peta hatte mitgeteilt, die Hunde seien in einem Transporter erstickt. Danach seien sie vergraben worden, um Untersuchungen zu vermeiden. Laut dem Verband Deutscher Schlittenhundesportvereine (VDSV) hingegen hatte die Besitzerin ihre Tiere ordnungsgemäß in Boxen untergebracht und am Morgen 12 von 26 Hunden tot gefunden. Der VDSV schrieb, die Tiere könnten vergiftet worden sein und sagte ein für den Winter in Dobel geplantes Schlittenhunderennen sicherheitshalber ab. Peta wiederum hielt Gift als Todesursache für abwegig und stellte Strafanzeige.
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