Stuttgart (pm/lk) – Einkaufen ohne 2G-Zugangshürden in allen Einzelhandelsgeschäften wird in Bayern wieder möglich sein. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit einer klagenden Händlerin Recht gegeben.
„Auch in Baden-Württemberg muss diese umsatzhemmende 2G-Regelung dringend abgeschafft werden“, fordert Anje Gering, Hauptgeschäftsführerin der im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag. Sie sieht nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts auch die baden-württembergische Landesregierung unter Zugzwang, da sonst in den Grenzregionen ein wettbewerbsverzerrender Einkaufstourismus zu befürchten ist.
Damit würde auch der wissenschaftlich gesicherten Tatsache Rechnung getragen, dass der Einzelhandel in der Pandemie kein Infektionstreiber war und ist, so die IHKs. Die Hygiene- und Schutzkonzepte funktionierten gut. Die FFP2-Maskenpflicht schütze auch zukünftig Kunden und Arbeitnehmer im stationären Einzelhandel. Vor diesem Hintergrund ergänzt Gering: „Deshalb plädieren wir im Sinne all unserer betroffenen Mitgliedsbetriebe an die Landesregierung, jetzt zu handeln!“