Region (dpa/lk) – Wegen der weiter steigenden Corona-Infektionszahlen beginnt die Schule für viele Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg am Montag nach den Osterferien zunächst wieder nur im Fernunterricht. Geplant war das anders, aber das Land hat Öffnungsschritte an den Schulen zurückgenommen.
In der ersten Woche wird es bis auf wenige Ausnahmen keinen Präsenz-, sondern nur Unterricht auf die analoge oder digitale Weise geben. Für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 7 soll eine Notbetreuung für die Kinder angeboten werden, deren Eltern dringend darauf angewiesen sind. Hintergrund ist die Sorge, dass sich die Corona-Mutante verstärkt über Kinder und Jugendliche verbreitet. Geöffnet bleiben Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren. Auch die Abschlussklassen sollen teilweise in Präsenz unterrichtet werden.
Nach dem erneuten Schulstart im Fernunterricht bleibt unklar, wie es in der kommenden Woche in den Klassen weitergehen wird. „Die Landesregierung wird das Infektionsgeschehen weiter im Blick behalten und die Schulen rechtzeitig über die Regelungen ab dem 19. April informieren“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Montag auf Anfrage. Es werde auch abgewartet, welche bundesweit einheitlichen gesetzlichen Weichen gestellt würden. Daran werde sich das Land orientieren. Weitere Details nannte die Sprecherin nicht.
Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Infektionswelle uneinheitlich umsetzten und die Infektionslage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, soll die „Notbremse“ gesetzlich verankert werden. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssten Lockerungen dann verpflichtend zurückgenommen werden. Das beträfe aktuell mehr als die Hälfte der Landkreise in Deutschland und allein 39 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.
Mit dem Schulstart nach den Ferien ändert sich auch die Teststrategie des Landes. In der ersten Woche müssen sich Schüler noch nicht testen lassen, es bleibt auf freiwilliger Basis. In der Woche ab dem 19. April dürfen Lehrer, Schüler und auch Hausmeister ohne negativen Corona-Test nicht mehr am Unterricht teilnehmen oder das Gelände betreten – das schreibt die Landesregierung den Stadt- und Landkreisen mit mehr als 100 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen vor und bezeichnet es auch als „indirekte Testpflicht“.