Er habe ihn aber nicht in seinem Plan bestärkt und sei auch nicht an dessen Flucht beteiligt gewesen, bekräftigte der 46-Jährige in einer selbst vorgelesenen Erklärung. «Ich bin nicht so abenteuerlich.»
Der Fall hatte die Öffentlichkeit monatelang in Atem gehalten. Trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten war der verurteilte Mörder am 30. Oktober 2023 während eines Ausgangs am Sollachsee bei Germersheim (Pfalz) in ein Waldgebiet geflohen. Die Fußfessel wurde kurz darauf im Stadtgebiet gefunden.
Der Angeklagte, der nun in Landau vor Gericht steht, soll an einem Treffpunkt auf den Häftling der JVA Bruchsal gewartet und in seinem Auto den damals 43 Jahre alten Gefangenen durch Tschechien nach Polen gebracht haben. Der Entflohene wurde am 28. Juli 2024 von Zielfahndern in der südosteuropäischen Republik Moldau festgenommen. Der Deutsch-Kasache muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, auch die besondere Schwere der Schuld war 2012 vom Landgericht Karlsruhe festgestellt worden.
Der mutmaßliche Fluchthelfer aus dem Kreis Germersheim war mit Handschellen von zwei Justizbeamten in den kleinen Gerichtssaal 213 geführt worden. Der muskulöse Mann im roten Sweatshirt schilderte zunächst seine Lebensumstände als geschiedener Vater von fünf Kindern. Eine Heizungsbauerlehre in Mannheim habe er nicht beendet und heute Schulden aus einer Insolvenz. Von dem Haftbefehl sei er «aus dem Leben gerissen worden». Der Staatsanwaltschaft warf er «Unterstellungen» vor.
Er würde niemals am Telefon mit einem Häftling einen Fluchtplan besprechen, weil er wisse, dass die Gefängnisleitung Gespräche mithören könne, sagte er. Werkzeug zur Beseitigung der Fußfessel habe sich der Entflohene selbst besorgen können. Er sei auch nicht der «Taxifahrer» für den Mann gewesen. Ja, er habe den Entflohenen in Tschechien getroffen, dies sei aber seines Wissens nicht strafbar.
Dem Angeklagten wird auch Vollstreckungsvereitelung vorgeworfen. Der Prozess soll am 3. Februar fortgesetzt werden, dann mit ersten Zeugen. Einer Justizsprecherin zufolge kommt auch der damals entkommene Mörder als möglicher Zeuge in Betracht.
Der Häftling hatte sich bei seinem damaligen Ausgang mit seiner Frau und seinen Kindern getroffen. Es war den Behörden zufolge die achte Ausführung in Begleitung gewesen. Demnach führte der Ablauf am 30. Oktober 2023 nach einem Treffen der Familie und einem Frühstück in einem Fast-Food-Restaurant in Germersheim weiter in einen Supermarkt und einen Baumarkt. Danach fuhr die Gruppe zum Naherholungsgebiet am Baggersee. Auf dem dortigen Spielplatz sei dem Mann die Flucht gelungen, hieß es.
Das baden-württembergische Justizministerium hatte eingeräumt, dass Pannen die Flucht trotz der Überwachung durch zwei Mitarbeiter möglich gemacht hätten. Gegen die Beamten wurden den Angaben nach Geldbußen verhängt.
Nur wenige Wochen später hatte ein Häftling der JVA Mannheim einen Arztbesuch in Ludwigshafen zur Flucht genutzt. Er war mit seinem Bruder etwas mehr als zwei Wochen später nahe Heidelberg festgenommen worden. Eine damalige JVA-Mitarbeiterin hatte eingeräumt, ein Liebesverhältnis mit dem Häftling begonnen und ihm im Gefängnis ein Mobiltelefon zugesteckt zu haben.