Karlsruhe (pm/bo) Die Müllentsorgung soll ab dem Jahr 2020 teurer werden. Das hat der Kreistag des Landkreises Karlsruhe in seiner letzten Sitzung am 7. November beschlossen. Außerdem wird ab 2021 eine gerennte Bioabfalleinsammlung angeboten werden.
Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe hat in seiner letzten Sitzung, die am 7. November in der Altenbürghalle in Karlsruhe-Neuthard stattfand, mit vier Gegenstimmen die Abfallgebühren für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Darin enthalten sind ebenfals die künftigen Gebühren für die getrennet Bioabfallsammlung, die ab 2021 im Landkreis angeboten werden soll. Die Müllentsorgung wird also ab 2020 teurer werden, was auf viel Unmit in der Bevölkerung stoßen könnte.
Dem Landkreistag ist daher eine zentrale Botschaft wichtig: Die Abfallgebühren werden zwar steigen, jeder Verbrauchende hätte aber die Möglichkeit durch die Vermeidung von Abfällen, eine konsequente getrennte Sammlung von Wertstoffen und – nach Einführung der Biotonne – der Nutzung des Bioabfallangebotes den Anstieg der Abfallgebühren deutlich zu verringern. Durch die Reduzierung der Hausmüllmenge könne gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Viele gebührenfreie Leistungen in der Jahresgebühr für die Hausmüllbehälter sollen außerdem auch in Zukunft enthalten bleiben.
Gründe für das Anheben der Kosten gibt es einige: Bereits in der Vergangenheit gab es Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung. In den vergangenen zehn Jahren konnten die Abfallgebühen allerdings nahezu stabil gehalten werden, da Gebührenüberschüsse aus Vorjahren zur Verfügung standen, welche mit den gestiegenen Kosten verrechnet werden konnten. Diese Überschüsse seien nun allerdings weitgehend abgebaut, teilte der Landkreistag mit. Außerdem seien auch die Preise für die Müllverbrennung gestiegen und die Wertstofferlöse gesunken. Diese Rahmenbedingungen sorgen nun dafür, dass die Jahres- und Leerungsgebühren für die Hausmüllbehälter und Gewerbeabfallgebühren ab dem Jahr 2020 steigen.
Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt mit einem Hausmüllbehälter mit einem Volumen von 80 Litern bedeutet das etwa 30 Euro pro Jahr an zusätzlichen Abfallgebühren – unabhängig von einer weitergehenden Bioabfallsammlung. Diese soll ab dem Jahr 2021 angeboten. Dadurch ergeben sich weitere Kosten, die Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber mehrere Auswahlmöglichkeiten. So kann man im „Bringsystem“ Biomüll in Biobeuteln sammeln und in speziellen Behältern kostenlos an den Grünabfallsammelstellen abgeben, man kann sich aber im Rahmen des „Holsystems“ auch eine Biotonne bereitstellen lassen, die bequem alle 14 Tage vor der Haustüre geleert wird. Auch das Kompostieren der Bioabfälle im eigenen Garten ist weiterhin möglich.
Die künftigen Gebühren für die freiwillige Biotonne werden im Vergleich zu den Gebühren für die Hausmüllbehälter deutlich günstiger sein, um einen finanziellen Anreiz zur Getrennterfassung der verwertbaren Bioabfälle zu schaffen. Vor dem Hintergrund, dass Bioabfälle heute rund die Hälfte des Hausmülls ausmachen, kann leicht ausgerechnet werden, dass bei einer konsequenten getrennten Sammlung des Biomülls viele Leerungen der Hausmülltonne eingespart und möglicherweise auch kleinere Hausmüllbehälter genutzt werden können, was die Gebühren für den zusätzlichen Service einer Biotonne relativiert, die mit 80 Litern Volumen 74,40 Euro pro Jahr kosten wird. Unabhängig vom gewählten System leistet eine intensivere getrennte Bioabfallsammlung auch einen Beitrag zum Klimaschutz, weil weniger Hausmüll verbrannt und dadurch Kohlendioxid eingespart wird.
Die Einführung der Bioabfalleinsammlung wird der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe mit einer Informationskampagne auf verschiedenen Kanälen begleiten. Sie startet Anfang kommenden Jahres und soll helfen, das für jedes Wohngrundstück passende System auszuwählen. Ab Oktober 2020 sollen die bestellten Biotonnen sowie die Biobeutel und Transportbehälter für das Bringsystem ausgeliefert werden. Die Kampagne soll dabei helfen, dass man die Bioabfallsammlung richtig nutzt und seine Bioabfälle möglichst sortenrein sammelt.
Bei den Gebühren für die Hausmülltonne bleibt es bei der Regelung, dass vier Pflichtleerungen für den Hausmüllbehälter pro Jahr berechnet und die Gebühren in zwei Teilzahlungen halbjährlich fällig werden. Die Jahresgebühr richtet sich weiterhin nach der Anzahl und Größe der auf dem Grundstück vorgehaltenen Hausmüllbehälter und bei Hausmüllbehältern mit 1.100 Litern zusätzlich nach dem Abfuhrturnus. Sie beinhaltet weiter viele gebührenfreie Leistungen, wie die Sperrmüllabfuhr, die Wertstofftonne sowie die Nutzung der Wertstoffhöfe, Grünabfallsammelstellen und der Schadstoff-sammlung. Die Leerungsgebühr bemisst sich anhand des Volumens der Hausmüllbehälter und der Anzahl der genutzten und registrierten Leerungen. Die Biotonnengebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der gewählten Biotonnen. Leerungsgebühren werden nicht berechnet, so dass man die Biotonne aus hygienischen Gründen alle 14 Tage zur Leerung bereitstellen kann. Wer will kann in den Monaten von Mai bis Oktober eine wöchentliche Leerung der Biotonne gegen eine Gebühr dazu buchen.
Die Gebührensätze für die Kreiserddeponie in Karlsbad-Ittersbach bleiben gegenüber 2019 unverändert. Beibehalten werden auch die Regelungen für die Sperrmüllabfuhr.