Pfinztal (pm/lk) – Im Streitfall um den Zustand eines Grundstücks in Pfinztal-Wöschbach hat das Regierungspräsidium Karlsruhe nun Klarheit geschaffen. Das Landratsamt Karlsruhe hatte angeordnet, dass die Abfälle auf dem Grundstück entsorgt werden müssen. Diese Verfügung hat demnach Bestand und wurde fehlerfrei angeordnet.
Der Besitzer des Grundstücks im Pfinztaler Ortsteil Wöschbach muss die als Abfall eingestuften Gegenstände entsorgen. „Die Entscheidung gibt den Anwohnern Gewissheit, dass das Problem erkannt und vom Landratsamt gemeinsam mit der Gemeinde angegangen wurde“, betont Karlsruhes Landrat Christoph Schnaudigel. „Die Zustimmung durch das Regierungspräsidium verdeutlicht auch, dass die Einschätzung des zuständigen Dezernats korrekt war, nämlich die Bewertung vieler gelagerter Gegenstände als Abfall einzustufen und auf deren Entfernung zu drängen. Das schafft nötigen Handlungsspielraum zur Verbesserung der Situation für alle Betroffenen.“
Beschwerden von Nachbarn über die Vermüllung des Grundstücks durch Schrott, Fahrräder, Elektroaltgeräte, Kunststoffabfälle und Reifen sind sowohl bei der Gemeinde Pfinztal als auch beim Landratsamt eingegangen. Zunächst musste geprüft werden, ob es sich um Abfälle handelt und welche rechtlichen Schritte gegen den Besitzer möglich sind, da eine freiwillige Beseitigung nicht erfolgte. Das Landratsamt kam zu dem Ergebnis, dass es sich hauptsächlich um Abfall handle, und hat angeordnet, dass dieser entfernt werden muss. Dagegen legte der Besitzer Widerspruch ein. Das Regierungspräsidium gab dem Landratsamt aber Recht und hält dessen Verfügung. Ausgenommen sind Reifen, da diese noch die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter aufweisen und damit weiterhin genutzt werden können.