Mühlacker (pm/lk) – Aufgrund anhaltend hoher Infektionszahlen erlässt die Stadt Mühlacker für ihr Stadtgebiet eine Allgemeinverfügung, die ab Freitag für zwei Wochen gelten soll. Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen soll die Zahl der Teilnehmer auf 50 begrenzt werden. Weiter gilt bei Beerdigungsfeiern die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
„Dies sind die mildesten Eingriffe, die der Pandemiestab der Stadt beschlossen hat“, sagt Mühlackers Oberbürgermeister Frank Schneider. „Von Hallenschließungen sehen wir derzeit noch ab, appellieren aber nach wie vor, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.“ Sollten die Zahlen ansteigen, müsse man weitere Schritte erwägen, um das derzeit diffuse Ausbreitungsbild des Infektionsgeschehens einzudämmen.