Eigene Frau im Bett erstochen

Mordurteil im Gernsbach-Prozess: Angeklagter legt Revision ein

16. Januar 2024 , 09:43 Uhr

Der Mann, der in Gernsbach seine 27 Jahre alte Frau im Bett erstochen hat und wegen Mordes verurteilt wurde, hat Revision eingelegt. Wie das Landgericht Baden-Baden mitteilt, gingen am Vortag die Unterlagen der Pflichtverteidigerin ein.

Zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Gericht hatte den Mann am 9. Januar zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt (3 KLs 300 Js 8241/23 jug). Es hatte es als erwiesen angesehen, dass der aus Afghanistan stammende 33-Jährige seine Ehefrau Anfang Juni vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Gernsbach (Kreis Rastatt) mit zwei Messern angegriffen und getötet hat. Weil sein Opfer wehrlos auf dem Bett lag, als der Angriff stattfand, stellte das Gericht Heimtücke fest.

Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Mann hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn zuerst angegriffen habe. Das Gericht hielt dies aber für nicht glaubwürdig. Es folgte der Sicht der Staatsanwaltschaft, die von einem Überraschungsangriff auf die wehrlose Frau ausging – und damit von heimtückischem Mord.

Motiv noch unklar

Die genauen Motive für den Messerangriff liegen im Dunkeln. Das Paar soll Eheprobleme gehabt haben. Der Angeklagte hatte, zum Tathergang befragt, Erinnerungslücken geltend gemacht. Während der Tat waren unter anderem vier minderjährige Kinder in der Wohnung.

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