Rastatt (pm/svs) – Rastatts neue Oberbürgermeisterin Monika Müller kann wie vorgesehen am 17. Dezember ihren Dienst, zunächst als bestellte OB, im Rathaus beginnen − direkt im Anschluss an das Dienstende des bisherigen Oberbürgermeisters Hans Jürgen Pütsch.
Mit der großen Mehrheit von 39 Ja-Stimmen, bei sechs Nein-Stimmen, wählte der Rastatter Gemeinderat am 11. Dezember die 49-jährige Sozialdezernentin aus Wolfsburg zur bestellten Oberbürgermeisterin (früher Amtsverweserin) der Barockstadt. Als bestellte Oberbürgermeisterin hat sie in vollem Umfang die Bürgermeisterrechte, ist Leiterin der Verwaltung, Vorsitzende des Gemeinderates, vertritt die Gemeinde und führt die Bezeichnung Oberbürgermeisterin.
„Ich freue mich riesig über das Vertrauen, dass der Gemeinderat mir mit großer Mehrheit entgegenbringt und danke allen, die dazu beigetragen haben. Ein nahtloser Übergang in Ämtern ist ein wichtiges Signal für Verlässlichkeit“, sagte Monika Müller nach der Wahl.
Müller war aus der OB-Stichwahl am 15. Oktober als Wahlsiegerin hervorgegangen. Gegen die Wahl hatte es einen Einspruch gegeben, der jedoch Ende November vom Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) als gegenstandslos abgelehnt wurde. Das RP erklärte die OB-Wahl zudem in allen Punkten für rechtsgültig. Allerdings kann gegen die Zurückweisung des Einspruchs wiederum innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Dies gilt es abzuwarten, bevor dann die offizielle Amtseinführung von Monika Müller als Oberbürgermeisterin erfolgen kann.