Im November 2018 hatte eine andere Kammer des Landgerichts den Mann wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Diese verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten.
Die Opfer des Schwimmlehrers waren mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren. Der Mann hatte die Kinder dem ersten Urteil zufolge in mehr als 130 Fällen genötigt, sie grob im Intimbereich verletzt und zwei Opfer sogar mit dem Tod bedroht, sollten sie nicht schweigen. Die Taten geschahen während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen. Einige filmte der Mann auch.
Erfolgreich gegen Urteil geklagt
Die Verbrechen hatte er zu bagatellisieren versucht und zum Teil – trotz der Aufnahmen, die auch ihn zeigten – abgestritten. Das Landgericht wertete dies als Zeichen seiner Gefährlichkeit und begründete damit die Sicherungsverwahrung. Gegen das Urteil legte der Mann erfolgreich Revision ein. Der BGH bestätigte das Strafmaß, kassierte im Jahr 2019 wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung. Er sah in den Äußerungen des Mannes zulässiges Verteidigungsverhalten. Daher wird nun neu verhandelt. Das Gericht muss dabei unter anderem versuchen zu klären, inwieweit der Mann rückfallgefährdet ist. Ein Sachverständiger hatte dem Mann seinerzeit pädophile Neigungen und wenig Einsichtsfähigkeit und Willen zur Veränderung bescheinigt.