Region (dpa/dk) – Wie sollte der Staat gegen Menschen vorgehen, die den Angriff der Hamas auf Israel feiern? Härte – sagt der Baden-Württembergische Ministerpräsident Kretschmann. Unterstützung bekommt er dabei auch vom Landesjustizminister.
Die öffentlich zur Schau gestellte Freude über die Angriffe der palästinensischen Hamas in Israel muss nach Ansicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) harte strafrechtliche Folgen haben.
Wer auf deutschen Straßen oder im Internet die Morde an der Jüdinnen und Juden feiert, der muss strafrechtlich und womöglich auch aufenthaltsrechtlich sanktioniert werden,
sagte der baden-württembergische Regierungschef am Mittwoch bei einer von der CDU beantragten Debatte über Antisemitismus im Landtag. Es müssten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um antisemitische Parolen und Unterstützungsbekundungen für die jüngsten Taten der Hamas auf den Straßen zu unterbinden. «Wir müssen zeigen, dass wir ein starker Rechtsstaat sind, dass unsere Demokratie wehrhaft ist, dass wir keinen Antisemitismus dulden», sagte Kretschmann.
Zuvor hatte bereits Landesjustizministerin Marion Gentges die Möglichkeiten für solche Ermittlungen dargestellt. «Nach unserer ersten Einschätzung können da durchaus Straftaten verwirklicht werden», hatte die CDU-Ministerin am vergangenen Montag betont. Bei Protesten wie zuletzt in Berlin könne es sein, dass dabei Straftaten gebilligt worden seien. Außerdem könnten Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger beziehungsweise terroristischer Organisationen verbreitet worden seien. «Da enthält das Aufenthaltsgesetz durchaus Regelungen, die uns eine Handhabe ermöglichen», hatte Gentges gesagt. «Die Ausweisung kann die Folge sein. Das bedeutet aber nicht automatisch auch die Abschiebung.»
Unter anderem in Berlin war der jüngste blutige Großangriff der islamistischen Terror-Organisation Hamas auf Israel am vergangenen Samstag gefeiert worden. Problematisch dürfte allerdings die Rückführung eines staatenlosen Palästinensers in die palästinensischen Autonomiegebiete sein. Denn nach Angaben des Justizministeriums gibt es keine sogenannten Migrationsabkommen für die Rückführung in palästinensische Autonomiegebiete. Bei Rückführungs- oder auch Migrationsabkommen sollen die sogenannten Herkunftsländer zusichern, dass sie ausreisepflichtige Menschen aus Deutschland aufnehmen. Deutschland hat bereits mehrere solcher Abkommen abgeschlossen.