Karlsruhe (pol/tk) – Am Donnerstag prüften etwa 120 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Karlsruhe im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden über 230 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 440 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.
Geprüft wurde in zahlreichen Betrieben darunter Restaurants, Pizzerien, Bäckereien und Cafés, Imbisse, Sonnen- und Nagelstudios, Spielhallen, Auto-Waschstraßen und -werkstätten sowie Lieferdienste. Das Ergebnis der Prüfung ergaben 50 Hinweise auf Verstöße, die nun weiter ermittelt werden müssen, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt.