Mehrere Felsen im Landkreis SÜW zum Schutz der Vögel gesperrt

12. Februar 2023 , 12:36 Uhr

Südliche Weinstraße (pm/jb) – Beginn der Brutzeit: Mehrere Felsen werden im Landkreis SÜW gesperrt, um geschützte Vogelarten vor akustischen oder visuellen Störungen während der Fortpflanzungszeit zu bewahren.

Frühjahrswetter lockt Menschen und Vögel

Im Frühjahr zieht es die Menschen wieder verstärkt in den Pfälzerwald – zum Wandern, Biken oder Klettern. Zur selben Zeit beginnt die Brutzeit von Wanderfalken, Uhu und Kolkrabe. Die Vogelarten kümmern sich in breiten Nischen und felsigen Überhängen der Buntsandsteinfelsen um ihren Nachwuchs. Als europäische Vogelarten sind sie besonders und teilweise sogar streng geschützt.

Verbot die Vögel in der Brutzeit zu stören

Es ist gesetzlich verboten, sie während der Brutzeit erheblich zu beunruhigen. Denn akustische und visuelle Störungen, zum Beispiel durch Filmen und Fotografieren während der Fortpflanzungszeit, können dazu führen, dass die Tiere ihre Brut aufgeben und die Population nachhaltig beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund sind seit 1. Februar bis 30. Juni bestimmte Felsformationen im Pfälzerwald gesperrt. Vor Ort weisen darauf Sperrungen und Beschilderungen hin.

Auch bei nicht gesperrten Felsen Rücksicht nehmen

Die folgenden Felsen dürfen Waldbesucherinnen und -besucher in den kommenden Monaten nicht betreten: Asselstein, Eußerthaler Krappenfels, Buchholzfels, Lauterschwaner Rappenfels, Rödelstein, Hundsfels, Leberstein und Steiner Nadel (auch Krimhildenstein). Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass es noch viele weitere Felsen im Pfälzerwald gibt, die während der Brutzeit nicht gesperrt sind und appelliert: „Bitte halten Sie sich an die Sperrungen und nehmen Sie Rücksicht auf die schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt des Biosphärenreservats Pfälzerwald.“

Das Ignorieren der Sperrungen kann zu Bußgeld führen

Die Vereinigung der Pfälzer Kletterer e.V. hat hier aufgelistet, welche Felsen aktuell gesperrt sind. Maßgeblich sind jedoch die Schilder und Absperrungen des Arbeitskreises Klettern und Naturschutz vor Ort. Wer die Sperrungen ignoriert und damit gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt und strafrechtlich verfolgt werden.

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