Maulbronn/Karlsruhe (dpa/lsw) – Das Land Baden-Württemberg kann einem Gerichtsurteil zufolge vorerst keine Betonabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen auf der Deponie Hamberg in Maulbronn lagern. Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe gab nach Angaben vom Dienstag einer Klage des Enzkreises gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe statt.
Eine von der Behörde erteilte Ausnahmezulassung zur Entsorgung des nicht strahlenden Mülls auf der Deponie Hamberg ist damit hinfällig. Die Abfälle stammen aus kerntechnischen Anlagen am Kraftwerksstandort in Philippsburg sowie in Eggenstein-Leopoldshafen.
„Wir sind zufrieden, dass unsere Rechtsauffassung nun bestätigt wurde. Auch wenn dies nicht Gegenstand der Verhandlung war: einer der Hauptgründe für unsere Ablehnung der betreffenden Abfälle war und ist nach wie vor, dass die Deponie Hamberg in Maulbronn – selbst nach der ohnehin geplanten Erweiterung, die vergleichsweise klein ausfällt – die Menge der beim Rückbau anfallenden Abfälle keinesfalls aufnehmen kann“, betont Finanzdezernent Frank Stephan, in dessen Zuständigkeit die Abfallwirtschaft im Enzkreis fällt.
Auch in zwei weiteren Verfahren war der Enzkreis erfolgreich – diesmal als Beklagter: Er hatte sich geweigert, eine Annahmeerklärung für derartige Abfälle abzugeben. Dagegen klagten die für den Rückbau der Atomanlagen zuständigen Unternehmen – und unterlagen. Der Streit um die Abfälle schwelt bereits seit einiger Zeit. Die Urteile, deren Begründung nachgereicht werden soll, sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können den Angaben zufolge noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg einlegen.